19-mal ein bewusstes Bekenntnis zu Deutschland

Feierstunde: Landrat Achim Hallerbach bürgert 14 Frauen und 5 Männer aus 7 Nationen ein

Kreis Neuwied. Sie kamen aus Bangladesch, dem Iran, Nepal, Pakistan, Syrien, Thailand und Togo und sahen an diesem Nachmittag sehr aufgeregt und glücklich aus. Denn sie hatten sich bewusst entschieden, deutsche Staatsbürger zu werden – mit allen Rechten, aber auch Pflichten.

Und eben dies wurde nun im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Neuwieder Roentgen-Museum wahr. Landrat Achim Hallerbach hat insgesamt 14 Frauen und 5 Männer zwischen 5 und 61 Jahren eingebürgert. „Äußerlich ist es nur ein formaler Akt auf einem Stück Papier. Aber mit diesem Schritt, mit ihrer ganz persönlichen Entscheidung für Deutschland, haben sie zum Ausdruck gebracht, dass sie sich mit unserem Land, unseren politischen und gesellschaftlichem System und mit unseren Wertvorstellungen identifizieren“, rief der Landrat ihnen zu und gratulierte ihnen, „dass sich ihr Verstand und ihr Gefühl für Deutschland entschieden haben“.

Im weiteren Verlauf seiner Rede erinnerte Hallerbach noch einmal daran, was die 19 Frauen, Männer und Kinder auch während des durchaus aufwendigen Einbürgerungsverfahrens mit auf den Weg bekommen haben: dass Offenheit und Respekt zwei unverzichtbare Bedingungen für das Zusammenleben in Deutschland sind. Und dass im Grundgesetz die Grundrechte verankert sind: von der unantastbaren Würde des Menschen über die Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit bis hin zum Brief- und Postgeheimnis. Dazu, Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte, bekannten sich die neuen Staatsbürger dann auch beim „feierlichen Bekenntnis“, das sie dem Landrat nachsprachen. Allein das sonst übliche gemeinsame Singen der Nationalhymne musste Corona-bedingt ausbleiben. Stattdessen untermalte mit Michael Steinebach ein Schüler der städtischen Musikschule die Veranstaltung musikalisch.

Seit 2008 sind im Kreis Neuwied insgesamt 2927 Ausländer eingebürgert worden. Voraussetzung für eine Einbürgerung ist ein rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt von acht Jahren, der unter gewissen Voraussetzungen auf sechs Jahre verkürzt werden kann. Obligatorisch sind außerdem eine Sprachprüfung und der Einwanderungstest.


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