Kreis warnt vor unerlaubten Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen

Saftige Bußgelder drohen – Beigeordneter Michael Mahlert kündigt verstärkte Kontrollen an: „Verbliebenes Nass muss den Wasserlebewesen zur Verfügung stehen“

Kreis Neuwied. Es ist heiß, es regnet nicht. Seit Wochen. Pflanzen sind vertrocknet, Rasen sieht aus wie Stroh. Das verleitet einige Menschen dazu, Wasser für ihren Garten aus Flüssen oder Bächen abzuzapfen. Doch solche Entnahmen sind nicht erlaubt. „Das verbliebene Nass muss den Wasserlebewesen zur Verfügung stehen“, betont Beigeordneter Michael Mahlert, der als Umweltdezernent verstärkte Kontrollen ankündigt. Er bittet außerdem darum, unerlaubte Entnahmen der Kreisverwaltung zu melden.

Aufgrund solcher Hinweise haben Verwaltungsmitarbeiter in den vergangenen Tagen bereits einige Fälle aufgedeckt und unterbunden. So hatte beispielsweise ein Bürger so viel Wasser aus einem Bach für seine Teiche abgezapft, dass nur noch ein Rinnsal übrigblieb. In einem anderen Fall hatte der Besitzer eines großen Gartens ein Rohr in den Rhein gelegt, um Wasser umzuleiten.

„Das geht nicht. Wasser ist unsere Lebensgrundlage, und die gilt es zu schützen. Die Pegel unserer Flüsse und Bäche sind ohnehin schon auf einem besorgniserregend niedrigen Stand“, macht Mahlert deutlich und unterstreicht, dass es nicht um einen Eimer Wasser geht. „Der ist erlaubt, auch wenn man in der aktuellen Situation am besten ganz darauf verzichtet. Es geht um Abpumpungen und Ableitungen. Dafür werden wir saftige Bußgelder verhängen“, sagt er und macht deutlich, dass auch Stauungen und der Bau von Treppen zum Gewässer grundsätzlich nicht gestattet sind. 

„Die Durchgängigkeit für Bachlebewesen ist in trockengefallenen Bereichen gefährdet. Und die klassischen Trockenmonate der Wasserwirtschaft – September und Oktober – stehen erst noch bevor“, macht er die Dringlichkeit deutlich und appelliert an alle Mitbürger, vernünftig mit Wasser umzugehen.

Dernbach Mäherbach Mündung Wied



illegale Entnahme durch Pumpe



nicht zulässiger Aufstau mit Entnahme



nicht zulässiger Betonpumpensumpf mit Entnahme



trockengefallener Krumbach

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