620.000 Euro für fünf kommunale KITAs

Kreisausschuss beschließt Investitionskostenzuschüsse für vollendete Bau-Maßnahmen im Landkreis

Von Daniela Polifka, Leiterin der KITA Regenbogenland in Niederbreitbach, ließ sich Landrat Achim Hallerbach die Erweiterungsmaßnahmen erläutern. Foto: Martin Boden/Kreisverwaltung Neuwied.Kreis Neuwied. Die Bauarbeiten sind beendet, die Investitionskostenzuschüsse kommen: Fünf Kindertagesstätten im Landkreis Neuwied, bei denen im Jahr 2023 Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen -Stichwort Betreuungsplätze“- anstanden, profitieren jetzt von Fördermitteln des Landkreises Neuwied in Höhe von insgesamt 620.000 Euro. Das hat der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.  In den Genuss kommen konkret die kommunalen Kitas „Löwenzahn“ und „Leuchtturm“ in Buchholz, das „Haus Kunterbunt“ in Breitscheid, das „Regenbogenland“ in Niederbreitbach sowie der Marienkindergarten in Bruchhausen.

 „Voraussetzung für die Auszahlung der bewilligten Kreiszuwendung ist, entsprechend der Kreis-Richtlinien, die abgeschlossene baufachliche Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises. Für die fünf vollständig schlussgerechneten und in Betrieb genommenen Maßnahmen stehen damit aktuell 620.000 Euro bereit, die im Haushaltsjahr 2023 vollständig zur Auszahlung gebracht werden“, erläutert Landrat Achim Hallerbach.

Auch zwei Kindertagesstätten im Bereich der Stadt Neuwied können auf Förderung für die dortigen Bautätigkeiten setzen. Allerdings wurden die Maßnahmen mit dem Kreisjugendamt noch nicht abschließend abgewickelt, weshalb eine entsprechende Auszahlung hierfür derzeit noch nicht erfolgen kann.

In Niederbreitbach ließ sich der Landrat von „Regenbogenland“-Leiterin Daniela Polifka die Erweiterungsmaßnahmen erläutern. Zugleich nutzte Achim Hallerbach die Gelegenheit zum Austausch über die Auswirkungen des neuen KITA-Gesetzes und über den Fachkräftemangel. „Unser Landkreis wird 2024 weiter in eine zeitgemäße KITA-Infrastruktur investieren, die den Erfordernissen angepasst ist“, unterstreicht der Landrat.

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