Landrat verpflichtet Beisitzer des Höfeausschusses

„In Zeiten, in denen die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen steht, ist die Arbeit des Höfeausschusses von großer Bedeutung für die regionale Agrarstruktur", unterstreicht Landrat Achim Hallerbach bei der Verpflichtung der Mitglieder des Höfeausschusses. "Ich danke den neuen und alten Beisitzern für ihr Engagement und ihre Bereitschaft, dieses wichtige Ehrenamt auszuüben.“ Mit diesen Worten verpflichtete der Landrat die neuen Beisitzer und deren Stellvertreter des Höfeausschusses und überreichte ihnen die Ernennungsurkunden. Für die nächsten drei Jahre bilden nun Norbert Wilsberg, Dirk Retterath, Hans Toni Günster und Jörn-Bernhard Jansson mit ihren Stellvertretern Ulrich Schreiber, Markus Bretz, Albert Schmitz sowie Xaver Maxein gemeinsam mit dem Vorsitzenden Jan Schumacher von der Unteren Landwirtschaftsbehörde den Vorstand des Höfeausschusses.

Foto: Für ein Gruppenbild versammelten sich die neuen Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer des Höfeausschusses im Landkreis Neuwied. Von unten links: Jan Schumacher, Xaver Maxein, Hans Toni Günster, Norbert Wilsberg, Landrat Achim Hallerbach. Von oben links: Jörn Bernhard Jansson, Dirk Retterath, Ulrich Schreiber. Es fehlen: Albert Schmitz und Markus Bretz. Foto: Martin Boden (Kreisverwaltung Neuwied)Der Höfeausschuss hat eine lange Geschichte und seine Bedeutung lässt sich aus seiner Historie erklären. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war die Landwirtschaft in Westdeutschland nicht in der Lage, die Bevölkerung ausreichend mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Um die Leistungsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft zu verbessern, wurden strukturelle Maßnahmen ergriffen, darunter umfangreiche Landsiedlungsprogramme. Diese Programme sollten durch zinslose oder zinsverbilligte Darlehen Anreize zur Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe schaffen. 

Um diese Darlehen auch im Erbfall abzusichern, mussten siedlungswillige Unternehmen der sogenannten „Höferolle“ beitreten. Denn neben dem allgemeinen Erbrecht, gibt es in Rheinland-Pfalz mit der „Höfeordnung“ ein landwirtschaftliches Sondererbrecht, das darauf abzielt, landwirtschaftliche Betriebe als Einheit zu erhalten und eine Zersplitterung oder Überschuldung der Höfe im Erbgang zu verhindern. Dieses Sondererbrecht greift aber nur, wenn die Betriebe in die „Höferolle“ eingetragen werden. Die Besonderheit ist, dass selbst ohne Testament der Fortbestand des Betriebs als organisatorische Einheit gesichert ist, denn der Hof wird ungeteilt an einen Erben überschrieben und die übrigen Erben erhalten eine Abfindung.

Der Höfeausschuss hat auch heute noch eine erbrechtliche Bedeutung und kontrolliert den Grundstücksverkehr von einzelnen Flurstücken der Höferolle-Betriebe, um betriebliche Existenzgefährdungen zu vermeiden. Im Kreis Neuwied sind derzeit noch rund 100 Betriebe in der „Höferolle“ eingetragen.

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