Online-Zulassung für Kraftfahrzeuge ab Oktober

Im Rahmen des Projektes „i-Kfz“ wurde bereits 2015 mit dem ersten Schritt der Online-Außerbetriebsetzung über ein Online Portal gestartet. 2017 folgte der nächste Schritt, mit der Möglichkeit der Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk per Internet.

Ab 1. Oktober ist es möglich, neue Kraftahrzeuge, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung online zuzulassen bzw. umzuschreiben. Hierauf weist die Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Neuwied hin. 

„Diese internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge ist jedoch zuerst nur für Privatpersonen möglich. Eine Ausweitung auf juristische Personen soll mit der vierten Ausbaustufe folgen“, erklärt der bei der Kreisverwaltung zuständige Referent Stefan Roos.

Das Online-Zulassungsverfahren wird, wie aktuell schon die Außerbetriebsetzung, über die Website der Zulassungsstelle www.kreis-neuwied.de durchgeführt. Benötigt wird dafür ein Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion und der dazugehörige Pin-Code sowie ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip und AusweisApp2. 

Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Bundesverkehrsministerium www.bmvi.de oder durch Direktlink auf https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html 

„Zusätzlich zur Erweiterung des Online-Zulassungsverfahrens, besteht ab dem 1. Oktober die Möglichkeit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme“, ergänzt Roos.

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