Gesundheitsamt an Kapazitätsgrenze: Bitte keine unnötigen Anrufe

Mitarbeiter rufen nicht mehr alle Infizierten an – Infizierte und Kontaktpersonen in der Informationspflicht

Die Omikron-Welle ist hoch – und im Kreis Neuwied angekommen. Das Gesundheitsamt kommt durch die Vielzahl der Meldungen an seine Kapazitätsgrenzen. Daher appellieren die stellvertretende Leiterin Ilonka Degenhardt und Landrat Achim Hallerbach an alle Bürger, die Mitarbeiter zu schonen und nicht durch unnötige Anrufe zu belasten. „Nutzen Sie unser Hotline nur für wichtige Angelegenheit und informieren sich bitte erst einmal selbst“, sagen sie und verweisen dazu auf die Homepage des Kreises. Unter www.kreis-neuwied.de sind zahlreiche Informationen rund um Corona leicht verständlich zusammengetragen. Nahezu alle Fragen sollten sich Leser danach selbst beantworten können.

Aufgrund der derzeit hohen Belastung macht das Gesundheitsamt außerdem darauf aufmerksam, dass die Mitarbeiter nicht mehr alle Menschen mit positivem PCR-Text anrufen können. Sie erhalten allerdings automatisch entsprechende Absonderungsbescheinigungen – wenn auch nicht immer sofort. Die Pflicht, sich im Fall einer Infektion oder als nahe Kontaktperson unverzüglich in Quarantäne zu begeben, ist davon unberührt. Die entsprechenden Verordnungen des Landes sind veröffentlicht und rechtsgültig.

Infizierte Bürger sind aufgefordert, ihrer Kontaktpersonen selbstständig zu informieren. Außerdem sollten sie dieser auf einer Erfassungsliste, die auf der Homepage des Kreises zu finden ist, notieren und per E-Mail an corona.fachleute@kreis-neuwied.de schicken. „Nur Kontaktleute, die auf dieser Liste stehen, können von uns eine Bescheinigung ihrer Absonderungspflicht bekommen“, macht Degenhardt aufmerksam.

Wer eine solche Bescheinigung benötigt, beantragt sie per E-Mail an corona.verwaltung@kreis-neuwied.de und nennt dabei bitte die Kontaktperson mit Geburtsdatum. Unvollständige Anfragen können leider nicht beantwortet werden. 


Die Liste zur Erfassung der Kontaktpersonen ist zu finden unter: https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Home/Aktuelles/Informationen%20zu%20Corona/Corona/Rechtsverordnungen/



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