In den Verwaltungen des Kreises gilt weiterhin die Maskenpflicht

In Absprache zwischen dem Landrat, dem Oberbürgermeister der Stadt Neuwied sowie den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden wird in Ausübung des jeweiligen Hausrechts die Pflicht zum Tragen einer medizinischen bzw. FFP2-Maske auf den Fluren der Verwaltungsgebäude auch nach dem 03.04.2022 beibehalten.

Dies gilt gleichermaßen für Mitarbeitende wie auf für Besucher:innen.

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