Neue Absonderungsverodnung - Früheres Freitesten möglich

Das Land hat – sehr kurzfristig – eine neue Absonderungsverordnung erlassen, die ab sofort im Kreis Neuwied umgesetzt wird. Danach kann die Quarantäne für sogenannte „enge Kontaktpersonen“ nach einer Woche beendet werden, sofern diese Personen symptomfrei sind und einen negativen Test vorlegen können. Es muss sich dabei um einen frühestens am 5. Tag abgestrichenen PCR- oder einen am 7. Tag abgestrichenen PoC-Test handeln.

Die Regelung gilt nur für „nicht immunisierte Personen“. Wer geimpft oder genesen (2G) ist, muss als Kontaktperson weiterhin nicht in Quarantäne.

Die gesamt neue Verordnung finden Sie hier.

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