DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Unterstützung für Unternehmen bei den Coronavirus-Folgen Informationserteilung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unter den wirtschaftlichen Folgen des neuartigen Coronavirus leiden, können verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen. Um sich über die Möglichkeiten zu informieren, können Sie sich unter anderem an das Bundeswirtschaftsministerium wenden.

Das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf seinen Internetseiten über die verfügbaren Instrumente und hat eine Hotline zu wirtschaftsbezogenen Fragen des Coronavirus eingerichtet.

Zu möglichen Unterstützungen gehören zum Beispiel 

  • Kredite und andere Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf, 
  • Bürgschaften,
  • Kurzarbeitergeld und
  • weitere Instrumente.

Auch kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten. 

Über Kreditmöglichkeiten für betroffene Unternehmen informiert auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. 

Hinweis: Die angebotenen Unterstützungen können sich durch neue Gesetze kurzfristig ändern. 
 

Teaser

Das Bundeswirtschaftsministerium und weitere Stellen informieren über Unterstützung für Unternehmen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des neuartigen Coronavirus.

Verfahrensablauf

entfällt

Voraussetzungen

entfällt

Welche Unterlagen werden benötigt?

entfällt

Welche Gebühren fallen an?

keine (gegebenenfalls Kosten für Telefon oder Telekommunikation)

Welche Fristen muss ich beachten?

entfällt

Bearbeitungsdauer

entfällt

Rechtsgrundlage

entfällt

Anträge / Formulare

entfällt

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu den Corona-Hilfen des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie auf nachfolgenden Seiten:

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