DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Wohnen und Verbrauchen / Wohngeld Negativbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Wohngeld beantragen und zuvor in einem anderen Kreis ihren Lebensmittelpunkt haben, können Sie formlos eine Negativbescheinigung als Nachweis, dass Sie an Ihrem vorherigen Wohnort kein Wohngeld mehr beziehen/bezogen haben.

Verfahrensablauf

Eine Negativbescheinigung erhalten Sie nur auf formlosen Antrag. 

Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde eine Negativbescheinigung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Wohngeldbehörde. Dies ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Nach Prüfung der Angaben wird Ihnen die Wohngeldnegativbescheinigung zugesandt. Auf Wunsch auf vorab als E-Mail.

Zuständige Stelle

Zuständige Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dieser muss folgende Angaben beinhalten

• aktuelle Anschrift

• ehemalige Anschrift im Kreis Neuwied

• Alle Namen, Vornamen, Geburtsdaten, die die Wohnung im Kreis Neuwied bewohnt haben.

Den Antrag können Sie uns per Post oder per E-Mail an wohngeldstelle@kreis-neuwied.de senden.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Zugeordnete Abteilungen

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