DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Wohnen und Verbrauchen / Wohngeld beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten.

Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert – auf der Basis der sog. Wohngeldformel – berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.

Teaser

Es gibt zwei Zuschussarten:

Mietzuschuss für Mieter oder Untermieter von Wohnraum und Personen, die dauerhaft in einem Heim leben. 

Wohngeld als Mietzuschuss kann bei der Kreisverwaltung Neuwied online beantragt werden:

Lastenzuschuss für Eigentümer von selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen. 

Wohngeld als Lastenzuschuss kann bei der Kreisverwaltung Neuwied online beantragt werden:

Verfahrensablauf

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Im Kreis Neuwied ist für die Antragsannahme die für Ihren Wohnort zuständige Verbandsgemeindeverwaltung zuständig. Diese prüft die Anträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nach der Überprüfung leitet sie die Anträge zur Berechnung an die Kreisverwaltung Neuwied weiter.

Zuständige Stelle

Im Kreis Neuwied ist für die Antragsannahme die für Ihren Wohnort zuständige Verbandsgemeindeverwaltung zuständig. Diese prüft die Anträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nach der Überprüfung leitet sie die Anträge zur Berechnung an die Kreisverwaltung Neuwied weiter.

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wesentliche sind:

Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?

Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?

Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

Rechtsgrundlage

§§ 22 ff. Wohngeldgesetz (WoGG)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Mietberechnung 

• Antrag auf Wohngeld – Mietzuschuss -> Mietzuschuss_01_2016.pdf (rlp.de)

• Mietbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben -> ausfuellbar_Mietbescheinigung_pdf_RLP_2016.pdf

• Mietvertrag (nur bei einem Erstantrag) 

• Mietzahlungsnachweise der letzten 3 Monate 

• ggf. Mietänderungsschreiben, letzte Betriebskostenabrechnung 

• Nachweis über die genutzte Wohnfläche (wenn nicht im Mietvertrag ersichtlich) 


Lastenberechnung 

• Antrag auf Wohngeld – Lastenzuschuss -> ausfuellbar_Lastenzuschuss_pdf_RLP_2016.pdf

• Wohnflächenberechnung -> Anhang verlinken (nur bei einem Erstantrag oder baulichen Veränderungen)

• Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis (nur bei einem Erstantrag) • letzter Grundsteuerbescheid 

• Fremdmittelbescheinigung (nur bei einem Erstantrag oder eingetretenen Änderungen) 

-> 2016_angaben_belastung_fremdmittel.pdf (rlp.de)

• Zahlungsnachweis über Zins- und Tilgungsleistungen der letzten 3 Monate


Einkommen

allgemein

• Fragebogen zur Einkommensermittlung -> Anhang verlinken (für jedes Haushaltsmitglied über 15 Jahre)

• Nachweis über alle Bruttoeinkünfte der Haushaltsmitglieder (z. B. Verdienstbescheinigung ausgefüllt vom Arbeitgeber
 -> Verdienstbescheinigung_1719__ausfuellbar.pdf (rlp.de); letzter Rentenanpassungsbescheid) 

• ggf. Nachweis Kranken-, Renten-, und Pflegeversicherungsbeiträge (Zahlungsnachweis) 

• ggf. aktuelle Bescheide über Sozialleistungsbezüge (z.B. Grundsicherung, ALG I, Elterngeld) 

• Nachweis über erhöhte Werbungskosten über dem Pauschbetrag nach EStG (mehr als 1.000 € jährlich, bei Rentnern mehr als 120 € jährlich) 

• Nachweis über Einkünfte aus Kapitalertrag (z. B. Zinsen aus Sparbuch) 

• Nachweis über Unterhalts- / Unterhaltsvorschusszahlungen 

Schüler und Auszubildende

• aktuelle Schulbescheinigung für Kind/er über 16 Jahre 

• Ausbildungsvertrag

• Bescheid über BAföG, BAB, Meister-BAföG, Stipendium etc. 

Selbstständige und Freiberufler

• Selbstauskunft über persönliche Daten für Selbstständige -> Anhang verlinken

• Gewinnprognose -> Anhang verlinken

• Gewerbeanmeldung

• aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Überschuss-Rechnung aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr 

• letzter Einkommenssteuerbescheid


Vermögen

• Kontenstatus -> Anhang verlinken für jedes Haushaltsmitglied

• Nachweis über die Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Grundstücke, Bank- und Sparguthaben, Bausparvertrag, Wertgegenstände) 


Freibeträge

Schwerbehinderung / Pflegegrad

• Schwerbehindertenausweis 

• Nachweis über Pflegegrad

Alleinerziehend

• Kindergeldbescheid

Aufwendungen zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht

• Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen -> wohngeld_unterhaltsverpflichtungen.pdf (rlp.de)

• Nachweis über die gesetzliche Unterhaltspflicht (z. B. Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltstitel, Unterhaltsurkunde)

• Zahlungsnachweis der Unterhaltsleistungen (Kontoauszug) 

Was sollte ich noch wissen?

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie unter Dienstleistungen A-Z


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