DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation  
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wohnen
  • Finanzen
  • Haushaltsführung
  • Freizeitgestaltung
  • Förderung privater Kontakte und Hobbies
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Mobilität
  • Elternschaft
  • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
  • Unterstützung in der Kindertagesstätte
  • Hilfsmittel
  • Förderung der Verständigung
  • Arbeit

Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Ihr Einkommen oder Vermögen können angerechnet werden.  

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Wir möchten Sie auf unser Beratungsangebot hinweisen.

Die Beratung umfasst insbesondere:

  • die Leistungen der Eingliederungshilfe einschließlich des Zugangs zum Leistungssystem, 
  • die Leistungen anderer Leistungsträger,
  • die jeweiligen Verwaltungsabläufe,
  • Hinweise auf Leistungsanbieter im Landkreis Neuwied und andere Hilfemöglichkeiten im Sozialraum und auf Möglichkeiten zur Leistungserbringung,
  • eine gebotene Budgetberatung.

Im Rahmen des Beratungsangebotes können Sie, soweit erforderlich, bei der Antragsstellung unterstützt werden.

Auf Ihren Wunsch werden Sie im Beisein einer Person Ihres Vertrauens beraten. Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder als Videokonferenz erfolgen.

Kontakt:

Beratung-Eingliederungshilfe@kreis-neuwied.de 

Tel.: 02631 803 628 oder

Tel.: 02631 803 458

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
  • Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe

Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG)

Formulare

Zugeordnete Abteilungen

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