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/ Kfz-Zulassung: Saisonkennzeichen

Leistungsbeschreibung

Mit einem Saisonkennzeichen werden Fahrzeuge zugelassen, welche nur für einen bestimmten Zeitraum genutzt werden. Dieser Zulassungszeitraum ist auf mindestens zwei und auf höchstens 11 Monate begrenzt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

bei einem angemeldeten Fahrzeug

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei ausländischen Staaatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • evB Nummer der Versicherung für Saisonkennzeichen
  • beide vorige Kennzeichen
  • In Vertretung:
    • Vollmacht
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)

bei einem abgemeldeten Fahrzeug

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei ausländischen Staaatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • evB Nummer der Versicherung für Saisonkennzeichen
  • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
  • In Vertretung:
    • Vollmacht
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)


Zugeordnete Abteilungen

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