DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Kfz-Zulassung: Kurzzeitkennzeichen

Leistungsbeschreibung

Ein Kurzzeitkennzeichen dient zur Überführung eines abgemeldeten Fahrzeuges. Ist die HU des Fahrzeuges abgelaufen, so darf das Fahrzeug lediglich bis zur nächsten Prüfstelle bzw. Werkstatt innerhalb des Zulassungsbezirks überführt werden.

Welche Zulassungsstelle ist wann zuständig?

Fahrzeug mit gültiger Hauptuntersuchung

  • der Standort des Fahrzeuges bzw. der Wohnort des Halters ist ausschlaggebend (Anmeldung auf einen ausl. Bürger, Empfangsbevollmächtigter wohnhaft im Kreis Neuwied, erforderlich)
  • kommt der Halter (i.d.R. der Käufer) des Fahrzeuges aus einem fremden Kreis, so ist ein Kaufvertrag mit vorzulegen

Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung

  • Standort des Fahrzeuges ist ausschlaggebend (bsp. Fahrzeug steht in Köln -> Zulassungsstelle der Stadt Köln)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 

oder

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) + HU-Bericht

oder

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I + Kopie des HU-Berichtes

zudem:

  • evB Nummer der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen
  • In Vertretung:
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Vollmacht

Zugeordnete Abteilungen

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.