DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Migration und Integration / Einwanderung / Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Leistungsbeschreibung

Ab dem 1. September 2011 wird bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Der eAT ist eine Kunststoffkarte aus Polycarbonat (PC) im Scheckkartenformat, mit der ein Ausländer in Deutschland und der Europäischen Union sein Aufenthaltsrecht nachweist. Der eAT ist eine Kunststoffkarte aus Polycarbonat (PC) im Scheckkartenformat, mit der ein Ausländer in Deutschland und der Europäischen Union sein Aufenthaltsrecht nachweist.

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

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