DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Migration und Integration / Einwanderung / Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Ausbildung

Leistungsbeschreibung

Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten können eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit  zugestimmt hat.

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert (Bemessungsgrenze ist der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG).
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis, dass der Lebensunterhalt gesichert ist
  • Nachweis, dass die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung vorliegen 
Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Außerdem sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Aktuelle Haushaltsmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt) - nicht älter als drei Montate.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr 100 €,
  • mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr 110 €

für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 65 €
  • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten 80 €.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sie möchten die Ausbildung teilweise hier absolvieren und haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten: In den meisten Fällen erhalten Sie für Deutschland ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.

Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken (z.B. aus familiären Gründen) oder eine Niederlassungserlaubnis: In diesem Fall können Sie ohne zusätzliche Aufenthaltserlaubnis eine Ausbildung in Deutschland aufnehmen.

Absolvieren Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung, dürfen Sie unabhängig von der Ausbildung einer Beschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche nachgehen. Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann die Behörde Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu ein Jahr verlängern. In dieser Zeit

  • können Sie einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz, sofern dieser mit ausländischen Staatsangehörigen besetzt werden darf, suchen und
  • dürfen uneingeschränkt arbeiten.
Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Wichtiger Hinweis

Sie erhalten ca. 4-8 Wochen vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels ein Schreiben der Ausländerbehörde. Darin sind die vorzulegenden Unterlagen aufgeführt und ein rechtzeitiger fester Termin zur Vorsprache angegeben. Diesem Schreiben ist auch ein Antragsformular beigefügt.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Abgabe eines Antrages auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nur nach vorheriger Terminvergabe möglich ist. 

Formulare

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

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