DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Blindenhilfe beantragen

Leistungsbeschreibung

Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.
 
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

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