DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Beglaubigungen - verschiedene Formen (Apostille)

Leistungsbeschreibung

  • Amtliche Beglaubigung von Kopien/Abschriften und Unterschriften

             zuständig: Gemeinde-, Verbands-, Kreisverwaltung oder  Notar

  • Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift  

             zuständig: Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Kreisverwaltung oder Notar

  • Vorbeglaubigungen/Apostille  für Urkunden zur Verwendung im Ausland:

             zuständig:

             Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

             -Referat 23-

              Europaallee 7 PRE-Park

              67657 Kaiserslautern                                   

Hinweis:
Personenstandsurkunden dürfen nur durch den zuständige Standesamt beglaubigt werden.

Zuständige Mitarbeiter

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