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/ Landwirtschaft und Umwelt / Umwelt / Genehmigungen und Erlaubnisse im Wasserrecht

Leistungsbeschreibung

Immer dann, wenn auf ein Gewässer in irgendeiner Art direkt oder indirekt eingewirkt wird, sei es durch bauliche Maßnahmen im Uferbereich, durch Einleiten von Stoffen oder andere Maßnahmen, bedarf es hierzu einer behördlichen Entscheidung. Unter Gewässern versteht man nicht nur die oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) sondern auch das Grundwasser. Abhängig von Art und Umfang der Maßnahme erteilt die zuständige (untere oder obere) Wasserbehörde eine entsprechende Erlaubnis, Bewilligung oder Genehmigung. Zur Vermeidung nachteiliger Einwirkungen können im Bescheid Nebenbestimmungen oder Auflagen formuliert werden. Aus Gründen des Gewässerschutzes kann ein Antrag natürlich auch abgelehnt werden.

 Typische Vorhaben die einer behördlichen Entscheidung bedürfen sind:

- Einleiten von Stoffen in einen Bach oder das Grundwasser

- Bohrungen für z. B. Brunnen oder Erdwärmesonden

- Errichten baulicher Anlagen im Uferbereich

Die wasserrechtlichen Regelungen sind sehr komplex. Es lassen sich daher kaum pauschale Aussagen treffen. Wer Maßnahmen plant, durch die ein Gewässer in irgend einer Art und Weise betroffen sein könnte, wendet sich am besten an die untere Wasserbehörde. In einem Beratungsgespräch kann meist schon abgeklärt werden, ob die geplante Maßnahme Wasserrecht tangiert oder nicht. Fragen kostet nichts! Jedoch lassen sich entstandene Schäden an Gewässern wenn überhaupt nur mit großem Aufwand beheben.

Formulare

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