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/ Hornissen

Leistungsbeschreibung

Hornissen (hier speziell gemeint die Art Vespa crabro) sind in Deutschland seit dem 1. Januar 1987 durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) unter besonderen Schutz gestellt. Für die ungenehmigte Zerstörung oder Verbringung von Nestern sind empfindliche Strafen vorgesehen.

In besonders gelagerten Fällen kann einer Umsiedlung oder sogar Vernichtung nach Prüfung durch die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung ausnahmsweise zugestimmt werden. In der Regel wird dazu ein Experte hinzugezogen.

Grundsätzlich ist die Hornisse harmlos und friedfertig. Der Spruch, wonach sieben Hornissenstiche ein Pferd töten, ist ein Märchen. Für den Menschen ist ein Hornissenstich weniger gefährlich und schmerzhaft als der einer Biene. Bei Allergikern ist natürlich erhöhte Vorsicht geboten.

Wissenswertes rund um das Thema Hornissen erfahren Sie auf der Homepage www. Hornissenschutz.de

Zuständige Mitarbeiter

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