⇑ / Benötigen EU-Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis?
Leistungsbeschreibung
Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die einen Freizügigkeitstatbestand erfüllen, wurde die Aufenthaltserlaubnis abgeschafft. Es besteht nur noch - wie für Deutsche - eine Meldepflicht bei den Meldebehörden.
Über das Vorliegen eines Freizügigkeitstatbestandes ist bei den Meldebehörden eine Erklärung zu unterzeichnen (siehe hier).
Weitere Informationen finden Sie hier.