DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Netzwerkkoordination

Leistungsbeschreibung

Das Recht und die Pflicht, Kinder zu erziehen und zu pflegen liegt grundsätzlich bei den Eltern (vgl. Artikel 6 GG). Eltern dabei zu unterstützen, ihren Rechten und Pflichten dem Wohle des Kindes entsprechend nachzukommen, ist die Aufgabe verschiedener Akteure, die gemeinsam ein Netzwerk bilden.

In den vergangenen Jahren sind sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene verschiedene Gesetze zur Verbesserung des Kinderschutzes in Kraft getreten. Zu den Maßnahmen der Gesetze gehören u.a. die Ausrichtung so genannter Netzwerkkonferenzen für diejenigen Berufsgruppen, die in ihrer Arbeit mit Kindern in Berührung kommen und der Auf- und Ausbau so genannter Früher Hilfen. Auch wurde ein Beratungssystem bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eingeführt, das u.a. auch Ärzte, Hebammen und Lehrer bei der Einschätzung einer Gefährdungssituation unterstützt. 

Das rheinland- pfälzische Kinderschutzgesetz stellt die engere Verzahnung von Jugend- und Gesundheitshilfe in den Fokus. 

Das Bundeskinderschutzgesetz hat u.a. durch die Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ zunächst den Auf- und Ausbau Früher Hilfen gefördert. 

Um die vielfältigen Aufgaben, die mit dem Inkrafttreten der Gesetze einhergehen, bewältigen zu können, hat die Kreisverwaltung Neuwied eigens eine Stelle eingerichtet: die so genannte Netzwerkkoordination. Die Stelle der Netzwerkkoordination gehört dem Kreisjugendamt an.

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

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