⇑ / Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Leistungsbeschreibung
Welche Gebühren fallen an?
Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig.
Rechtsgrundlage
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Landesnaturschutzgesetz
- Landesverordnung über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können.
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Abfall und Umweltschutz (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Bauen und Immobilien (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Bauen und Wohnen (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Bauplanung (Bauen und Immobilien)
- Hausbau und Immobilienerwerb (Bauen und Wohnen)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (Abfall und Umweltschutz)