Aktives Ideen- und Beschwerdemanagement

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises, 

wir, die Kreisverwaltung Neuwied, verstehen uns als moderne und bürgerfreundliche Verwaltung.

Dabei sind wir bestrebt, Sie in allen Anliegen, die unser Haus betreffen, gut zu begleiten und Sie freundlich und kompetent zu beraten. Unser Ziel ist es, dass Sie mit der Erfüllung unserer Aufgaben möglichst zufrieden sind.

Das lässt sich nicht immer gewährleisten. Insbesondere im Bereich der sog. „Eingriffsverwaltung“ wird es u.U. Entscheidungen geben müssen, die Ihnen vielleicht nicht nachvollziehbar erscheinen oder mit denen Sie nicht einverstanden sind.

Wichtig ist uns, dass alle Entscheidungen, die in unserer Verwaltung getroffen werden (müssen), für Sie, die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend transparent sind und Sie zufrieden sind mit der Art und Weise, wie Ihr Anliegen in unserem Haus bearbeitet und wie unser Verwaltungshandeln kommuniziert wurde. 

Sollten Sie trotzdem einmal nicht zufrieden sein, können Sie uns gerne ein Feedback „aus erster Hand“ geben – z.B. zur Verständlichkeit von Entscheidungen, aber auch zu unserem Serviceangebot (Erreichbarkeiten u.v.a.).

Nur mithilfe Ihrer Anregungen, Hinweise und Kritik können wir unsere Leistungen für Sie  noch weiter optimieren.

Deshalb:
Schreiben Sie uns, wenn Sie unzufrieden sind oder geben uns konstruktive Hinweise, wenn Sie glauben, dass wir etwas Gutes noch besser machen können.  

Über Lob und Anerkennung freuen wir uns natürlich ganz besonders. 

Ihre Eingaben werden selbstverständlich individuell bearbeitet.  

Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingabe an dieser Stelle kein förmliches Rechtsmittelverfahren in Gang setzt.  

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Hierzu können Sie das Formular nutzen, gerne können Sie auch telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. 

Über dieses Kontaktformular können Sie Ideen, Anregungen und Beschwerden komfortabel an das Ideen- und Beschwerdemanagement senden. Nutzer werden danach eine kurzfristige Antwort bekommen.

<<< Webformular für Ideen, Anregungen und Beschwerden >>>

Ansprechpartnerin:

/ Brandschutz

Leistungsbeschreibung

Aufgabenträger sind

  • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
  • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
  • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
  • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.

Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land - aus Mitteln der Feuerschutzsteuer und des Investitionsstocks - Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrgeräten, persönlicher Schutzausrüstung und zum Bau oder zur Renovierung von Feuerwehrhäusern.

Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 90 000 Einwohnern - Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier - muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.

Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr"). Größere Städte, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl (noch) nicht verpflichtet sind eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten, bilden in vielen Fällen Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, so z. B. Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.

Werkfeuerwehr: Für Betriebe mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Aufstellung einer Werkfeuerwehr (Beispiele: Werkfeuerwehren BASF, Boehringer, Schott-Glas) mit haupt- und/oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen.

Die Aus- und Fortbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren wird als Verbundsystem zwischen den einzelnen Aufgabenträgern wahrgenommen, beginnend mit der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis hin zur zentralen Ausbildung an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz

Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Weitere Informationen und Hinweise zum Brandschutz im Landkreis Neuwied finden Sie im bks-portal.rlp.de .

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist das "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)". Darin ist unter anderem geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren.

Die Feuerwehrverordnung (FwVO) spezifiziert diese Aufgaben, indem Regelungen zur Organisation, Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz festgelegt werden. Das LBKG und die FwVO sowie weitere Empfehlungen und technische Richtlinien hat die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule auf ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.

Vertiefende Informationen stellen neben den Feuerwehren vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:

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