Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises,
wir, die Kreisverwaltung Neuwied, verstehen uns als moderne und bürgerfreundliche Verwaltung.
Dabei sind wir bestrebt, Sie in allen Anliegen, die unser Haus betreffen, gut zu begleiten und Sie freundlich und kompetent zu beraten. Unser Ziel ist es, dass Sie mit der Erfüllung unserer Aufgaben möglichst zufrieden sind.
Das lässt sich nicht immer gewährleisten. Insbesondere im Bereich der sog. „Eingriffsverwaltung“ wird es u.U. Entscheidungen geben müssen, die Ihnen vielleicht nicht nachvollziehbar erscheinen oder mit denen Sie nicht einverstanden sind.
Wichtig ist uns, dass alle Entscheidungen, die in unserer Verwaltung getroffen werden (müssen), für Sie, die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend transparent sind und Sie zufrieden sind mit der Art und Weise, wie Ihr Anliegen in unserem Haus bearbeitet und wie unser Verwaltungshandeln kommuniziert wurde.
Sollten Sie trotzdem einmal nicht zufrieden sein, können Sie uns gerne ein Feedback „aus erster Hand“ geben – z.B. zur Verständlichkeit von Entscheidungen, aber auch zu unserem Serviceangebot (Erreichbarkeiten u.v.a.).
Nur mithilfe Ihrer Anregungen, Hinweise und Kritik können wir unsere Leistungen für Sie noch weiter optimieren.
Deshalb:
Schreiben
Sie uns, wenn Sie unzufrieden sind oder geben uns konstruktive Hinweise, wenn
Sie glauben, dass wir etwas Gutes noch besser machen können.
Über Lob und Anerkennung freuen wir uns natürlich ganz besonders.
Ihre Eingaben werden selbstverständlich individuell bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingabe an dieser Stelle kein förmliches Rechtsmittelverfahren in Gang setzt.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Hierzu können Sie das Formular nutzen, gerne können Sie auch telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen.
Über dieses Kontaktformular können Sie Ideen, Anregungen und Beschwerden komfortabel an das Ideen- und Beschwerdemanagement senden. Nutzer werden danach eine kurzfristige Antwort bekommen.
Ansprechpartnerin:
⇑ / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Internationalen Führerschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Antrag kann auf dem Postwege gestellt werden.
Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage.