Aktives Ideen- und Beschwerdemanagement

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises, 

wir, die Kreisverwaltung Neuwied, verstehen uns als moderne und bürgerfreundliche Verwaltung.

Dabei sind wir bestrebt, Sie in allen Anliegen, die unser Haus betreffen, gut zu begleiten und Sie freundlich und kompetent zu beraten. Unser Ziel ist es, dass Sie mit der Erfüllung unserer Aufgaben möglichst zufrieden sind.

Das lässt sich nicht immer gewährleisten. Insbesondere im Bereich der sog. „Eingriffsverwaltung“ wird es u.U. Entscheidungen geben müssen, die Ihnen vielleicht nicht nachvollziehbar erscheinen oder mit denen Sie nicht einverstanden sind.

Wichtig ist uns, dass alle Entscheidungen, die in unserer Verwaltung getroffen werden (müssen), für Sie, die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend transparent sind und Sie zufrieden sind mit der Art und Weise, wie Ihr Anliegen in unserem Haus bearbeitet und wie unser Verwaltungshandeln kommuniziert wurde. 

Sollten Sie trotzdem einmal nicht zufrieden sein, können Sie uns gerne ein Feedback „aus erster Hand“ geben – z.B. zur Verständlichkeit von Entscheidungen, aber auch zu unserem Serviceangebot (Erreichbarkeiten u.v.a.).

Nur mithilfe Ihrer Anregungen, Hinweise und Kritik können wir unsere Leistungen für Sie  noch weiter optimieren.

Deshalb:
Schreiben Sie uns, wenn Sie unzufrieden sind oder geben uns konstruktive Hinweise, wenn Sie glauben, dass wir etwas Gutes noch besser machen können.  

Über Lob und Anerkennung freuen wir uns natürlich ganz besonders. 

Ihre Eingaben werden selbstverständlich individuell bearbeitet.  

Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingabe an dieser Stelle kein förmliches Rechtsmittelverfahren in Gang setzt.  

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Hierzu können Sie das Formular nutzen, gerne können Sie auch telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. 

Über dieses Kontaktformular können Sie Ideen, Anregungen und Beschwerden komfortabel an das Ideen- und Beschwerdemanagement senden. Nutzer werden danach eine kurzfristige Antwort bekommen.

<<< Webformular für Ideen, Anregungen und Beschwerden >>>

Ansprechpartnerin:

/ Notlagen und Opferhilfen / Hilfen für Geschädigte / Frauenhäuser Zuflucht erhalten

Leistungsbeschreibung

Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bedürfen eines professionellen Beratungs- und Schutzangebotes. Eine mögliche Anlaufstelle, an die Sie sich als betroffene und bedrohte Frau oder Mädchen wenden können, sind sogenannte Frauenhäuser. Diese gewähren Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind – das heißt von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt, eventuell auch nachhaltig verfolgt werden, unbürokratische, schnelle Hilfe.

Frauenhäuser bieten Ihnen mit Ihren Kindern den Schutz in Form von Zuflucht, Beratung, Begleitung und Unterstützung.

Darüber hinaus erhalten Sie auch weitere Informationen über die verschiedenen Formen von Hilfen und mögliche Lösungen in Krisen. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

An wen muss ich mich wenden?

Frauenhäuser werden von Vereinen bzw. von kirchlichen Trägern oder Trägern der freien Wohlfahrtspflege geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.

Informationen und Adressen von Frauenhäusern finden Sie auf der Internetseite Konferenz der Frauenhäuser. Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Ansprechpartnerinnen sind darüber hinaus die Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten der Kommunen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
  • Geburts- und Heiratsurkunden,
  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,
  • Sorgerechtsentscheide,
  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

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