Aktives Ideen- und Beschwerdemanagement

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises, 

wir, die Kreisverwaltung Neuwied, verstehen uns als moderne und bürgerfreundliche Verwaltung.

Dabei sind wir bestrebt, Sie in allen Anliegen, die unser Haus betreffen, gut zu begleiten und Sie freundlich und kompetent zu beraten. Unser Ziel ist es, dass Sie mit der Erfüllung unserer Aufgaben möglichst zufrieden sind.

Das lässt sich nicht immer gewährleisten. Insbesondere im Bereich der sog. „Eingriffsverwaltung“ wird es u.U. Entscheidungen geben müssen, die Ihnen vielleicht nicht nachvollziehbar erscheinen oder mit denen Sie nicht einverstanden sind.

Wichtig ist uns, dass alle Entscheidungen, die in unserer Verwaltung getroffen werden (müssen), für Sie, die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend transparent sind und Sie zufrieden sind mit der Art und Weise, wie Ihr Anliegen in unserem Haus bearbeitet und wie unser Verwaltungshandeln kommuniziert wurde. 

Sollten Sie trotzdem einmal nicht zufrieden sein, können Sie uns gerne ein Feedback „aus erster Hand“ geben – z.B. zur Verständlichkeit von Entscheidungen, aber auch zu unserem Serviceangebot (Erreichbarkeiten u.v.a.).

Nur mithilfe Ihrer Anregungen, Hinweise und Kritik können wir unsere Leistungen für Sie  noch weiter optimieren.

Deshalb:
Schreiben Sie uns, wenn Sie unzufrieden sind oder geben uns konstruktive Hinweise, wenn Sie glauben, dass wir etwas Gutes noch besser machen können.  

Über Lob und Anerkennung freuen wir uns natürlich ganz besonders. 

Ihre Eingaben werden selbstverständlich individuell bearbeitet.  

Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingabe an dieser Stelle kein förmliches Rechtsmittelverfahren in Gang setzt.  

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Hierzu können Sie das Formular nutzen, gerne können Sie auch telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. 

Über dieses Kontaktformular können Sie Ideen, Anregungen und Beschwerden komfortabel an das Ideen- und Beschwerdemanagement senden. Nutzer werden danach eine kurzfristige Antwort bekommen.

<<< Webformular für Ideen, Anregungen und Beschwerden >>>

Ansprechpartnerin:

/ Hobby und Freizeit / Fischen und Jagen / Fischerprüfung Abnahme

Leistungsbeschreibung

Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt. 
 
Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:
  1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
  2. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins, 
  3. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung  sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
  4. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
  5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.
Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied


Angler

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung (Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung) auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

In Rheinland-Pfalz finden  bis zu viermal jährlich jeweils am ersten Freitag des Monats März, Juni, September und Dezember Fischerprüfungen statt. Die Fischerprüfung wird von der Kreisverwaltung abgenommen. Für die Fischerprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 29 EUR erhoben.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die schriftlich oder in elektronischer Form nachzuweisende Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung.
Der Lehrgang muss sich auf alle in § 6 Abs. 2 genannten Prüfungsgebiete erstrecken und eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und die Behandlung gefangener Fische einschließen. Die Teilnahme am Lehrgang nach Satz 1 muss mindestens acht Stunden praktische Einweisung im Sinne des Satzes 2 enthalten und insgesamt mindestens 30 Stunden umfassen.

Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Hier finden Sie den Leitfaden als Download:

Leitfaden zum Schutz der Gewässer und Fische zum Download 



Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Der vollständige Nachweis über die Teilnahme ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Formulare

Zuständige Mitarbeiter

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