Maßnahmen zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes benötigen in aller Regel einige Jahre oder gar Jahrzehnte natürlicher oder gelenkter Entwicklung, bevor sie ihre volle Wirksamkeit entfalten.
Für Maßnahmenträger gestaltet es sich oft schwierig, die erforderlichen Kompensationsflächen rechtzeitig und auch im räumlichen Zusammenhang zum Eingriffsvorhaben in ihren Besitz zu bringen.
Mit dem Ökokonto wird öffentlichen und privaten Vorhabensträgern die Möglichkeit eröffnet, bereits vor Eingriffen in Natur und Landschaft benannte Flächen oder durchgeführte Maßnahmen zur ökologischen und/oder landschaftsästhetischen Aufwertung als „Vorab-Kompensation“ anerkennen zu lassen.
„Einzahlungen“ auf das Ökokonto müssen zwischen dem Träger und der zuständigen Naturschutzbehörde vorher abgesprochen werden. Hierbei prüft die Behörde die grundsätzliche Eignung im Sinne der erzielbaren Aufwertung und Verwertbarkeit als Kompensation.
Die Broschüre "Das Ökokonto in der Gemeinde" steht hier als .pdf zum download bereit.
Ansprechpartner:
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Leistungsbeschreibung
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Sie Tiere wildlebender Arten halten.
Bevor Sie mit der Errichtung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen. Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Errichtung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.