Maßnahmen zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes benötigen in aller Regel einige Jahre oder gar Jahrzehnte natürlicher oder gelenkter Entwicklung, bevor sie ihre volle Wirksamkeit entfalten.
Für Maßnahmenträger gestaltet es sich oft schwierig, die erforderlichen Kompensationsflächen rechtzeitig und auch im räumlichen Zusammenhang zum Eingriffsvorhaben in ihren Besitz zu bringen.
Mit dem Ökokonto wird öffentlichen und privaten Vorhabensträgern die Möglichkeit eröffnet, bereits vor Eingriffen in Natur und Landschaft benannte Flächen oder durchgeführte Maßnahmen zur ökologischen und/oder landschaftsästhetischen Aufwertung als „Vorab-Kompensation“ anerkennen zu lassen.
„Einzahlungen“ auf das Ökokonto müssen zwischen dem Träger und der zuständigen Naturschutzbehörde vorher abgesprochen werden. Hierbei prüft die Behörde die grundsätzliche Eignung im Sinne der erzielbaren Aufwertung und Verwertbarkeit als Kompensation.
Die Broschüre "Das Ökokonto in der Gemeinde" steht hier als .pdf zum download bereit.
Ansprechpartner:
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Leistungsbeschreibung
Welche Gebühren fallen an?
Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig.
Rechtsgrundlage
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Landesnaturschutzgesetz
- Landesverordnung über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können.
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Abfall und Umweltschutz (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Bauen und Immobilien (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Bauen und Wohnen (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Bauplanung (Bauen und Immobilien)
- Hausbau und Immobilienerwerb (Bauen und Wohnen)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (Abfall und Umweltschutz)