Ökokonto

Maßnahmen zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes benötigen in aller Regel einige Jahre oder gar Jahrzehnte natürlicher oder gelenkter Entwicklung, bevor sie ihre volle Wirksamkeit entfalten.

Für Maßnahmenträger gestaltet es sich oft schwierig, die erforderlichen Kompensationsflächen rechtzeitig und auch im räumlichen Zusammenhang zum Eingriffsvorhaben in ihren Besitz zu bringen.

Mit dem Ökokonto wird öffentlichen und privaten Vorhabensträgern die Möglichkeit eröffnet, bereits vor Eingriffen in Natur und Landschaft benannte Flächen oder durchgeführte Maßnahmen zur ökologischen und/oder landschaftsästhetischen Aufwertung als „Vorab-Kompensation“ anerkennen zu lassen.

„Einzahlungen“ auf das Ökokonto müssen zwischen dem Träger und der zuständigen Naturschutzbehörde vorher abgesprochen werden. Hierbei prüft die Behörde die grundsätzliche Eignung im Sinne der erzielbaren Aufwertung und Verwertbarkeit als Kompensation.


Die Broschüre "Das Ökokonto in der Gemeinde" steht hier als .pdf zum download bereit.


Ansprechpartner:

Leistungsbeschreibung

Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

  • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
  • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
  • besonderen Bedeutung für die Erholung

Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.
 

Zuständige Mitarbeiter

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.