Naturschutz

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten.

Zum Naturhaushalt gehören abiotische und biotische Bestandteile des Naturhaushaltes, sowie deren Wechselwirkungen. Als abiotisch werden Böden, Gewässer, Meere, Klima, Luft, Biotope, sowie auch das Landschaftsbild angesehen. Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Vegetation. Wechselwirkungen laufen zwischen den Bestandteilen als komplizierte Interaktionen ab (Landschaftsökologie). Die einzelnen Bestandteile dieses komplexen Systems des Naturhaushaltes sind zu schützen, weil sie sonst ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. Eingeschränkte oder verlorene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auch auf den Menschen haben. Funktionen des Naturhaushaltes für den Menschen sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort (Nahrungsmittel, Rohstoffe, Verarbeitung, Verkehr), Erholung und Gesundheit.

Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Naturlandschaften und Kulturlandschaften, Naturdenkmäler u. a. Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Biotope, in ihren Ökosystemen und mit ihren Standorten. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit den Standortfaktoren: Bodenschutz, Mikroklima, Luftreinhaltung und Lärmschutz sowie anderen potenziell schädlichen Einflüssen wie zum Beispiel Licht, Bewegung, Zerschneidung und Isolation von Lebensräumen. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb menschlicher Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen.

Die praktische Naturschutzarbeit wird vor allem auf regionaler und lokaler Ebene geleistet. Die rechtlichen Instrumente des Naturschutzes sind allerdings in vielen Ländern auf nationaler Ebene verankert. Innerhalb der Europäischen Union gewinnen auch europaweite Programme und Regelungen an Bedeutung (z. B. Natura 2000). Innerhalb des Naturschutzes gibt es unterschiedliche Strömungen/Bewegungen. Dies zeigt sich z. B. daran, dass sich eine Mehrheit für die Erreichung einer maximal möglichen Artenvielfalt durch Förderung einer reichgestaltigen Landnutzung/Landschaftspflege einsetzt, nicht wenige aber kompromisslos für den Prozessschutz kämpfen, der unter mitteleuropäischen Bedingungen zur Entwicklung natürlicher Wälder führt, die aber je nach Vegetationstyp relativ artenarm sein können. Unterschiedliche Interessensschwerpunkte der Naturschützer haben nicht selten gravierende Zielkonflikte zur Folge, denn Maßnahmen, die bestimmten Vegetationstypen dienen, können ggf. ungünstig für einen Teil der angestammten Vogelwelt sein. (Foto: Bernd Kasper / pixelio)

Ansprechpartner:

/ Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten – Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen

Leistungsbeschreibung

Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Sie gehören zu den staatenbildenden Insekten und überleben nicht länger als einen Sommer. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können, Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.

Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.

Die Nester werden in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (circa 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:

  • heftige, schnelle Bewegungen
  • längeres Verstellen der Flugbahn
  • Erschütterungen des Nestes
  • Manipulationen am Nest oder Flugloch
  • direktes Anatmen der Tiere

Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich.

In Ausnahmefällen: Umsiedelung des Nestes

Im Fall eine Gefährdung von Menschen durch die Insekten kann eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedelung des Nestes beantragt werden. Bevor an eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes gedacht wird, können folgende Maßnahmen helfen:

  • Separieren des Nestes auf dem Dachboden om übrigen Wohnraum mit einem dünnmaschigen Netz v
  • Absperrung des Nestbereiches mit einem Zaun in circa 5 Meter Abstand
  • Anbringen einer Sichtblende

Hinweis: Rat finden Sie außerdem vor Ort bei Naturschutzvereinen, Imkern oder der Feuerwehr.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:

  • Welche Insektenart soll entfernt werden (Wespe, Hornisse)? Ggf. telefonisch vorab klären
  • Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus (Adresse, Lageskizze)
  • Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung (z.B. Lage unmittelbar neben Fenstern, Türen, Betroffenheit von Kleinkindern oder Allergikern
  • Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
  • Falls Sie eine Firma damit beauftragen: Name und Anschrift des Unternehmens

Voraussetzungen

Für die Umsiedlung oder Entfernung der Nester geschützter Arten muss ein wichtiger Grund, zum Beispiel eine Allergie gegen Insektenstiche, vorliegen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag: bitte vorher telefonisch abstimmen.

Welche Gebühren fallen an?

Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig gemäß dem besonderen Gebührenverzeichnis der Behörden auf dem Gebiet des Umweltrechts, in der jeweiligen aktuellen Fassung

Rechtsgrundlage

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.