Streuobstwiesen

Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus. Im Gegensatz zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen, stehen hier auf einer gemeinsamen Fläche hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Arten und Sorten zusammen. Streuobstwiesen werden ohne den Einsatz synthetischer Behandlungsmittel bewirtschaftet.

Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung wie z. B. als Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung).
Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas (siehe auch: Rote Liste der Biotoptypen). Größere, landschaftsprägende Streuobstwiesen finden sich heute noch in Österreich, in Süddeutschland, am Nordhang des Kyffhäusergebirges und in der Schweiz. Die ausgedehntesten Bestände finden sich am Fuß der Schwäbischen Alb.

Die Arbeit der Projektgruppe "Streuobstwiesen" (Bonefeld, Rengsdorf, Epgert) - nabu Rengsdorf ist ein Beispiel für lokales Engagement.

Viele Informationen Rund ums Thema Streuobst finden Sie auf der Homepage des nabu

Ansprechpartner:

/ Erdaufschluss melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Teaser

Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Mitarbeiter

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