Streuobstwiesen

Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus. Im Gegensatz zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen, stehen hier auf einer gemeinsamen Fläche hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Arten und Sorten zusammen. Streuobstwiesen werden ohne den Einsatz synthetischer Behandlungsmittel bewirtschaftet.

Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung wie z. B. als Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung).
Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas (siehe auch: Rote Liste der Biotoptypen). Größere, landschaftsprägende Streuobstwiesen finden sich heute noch in Österreich, in Süddeutschland, am Nordhang des Kyffhäusergebirges und in der Schweiz. Die ausgedehntesten Bestände finden sich am Fuß der Schwäbischen Alb.

Die Arbeit der Projektgruppe "Streuobstwiesen" (Bonefeld, Rengsdorf, Epgert) - nabu Rengsdorf ist ein Beispiel für lokales Engagement.

Viele Informationen Rund ums Thema Streuobst finden Sie auf der Homepage des nabu

Ansprechpartner:

Leistungsbeschreibung

Auf den Internetseiten der Behörden des Landes und der Kommunen finden Sie zahlreiche Umweltinformationen, vor allem zum einschlägigen Umweltrecht. Näheres zum Thema „Informationen zur Umwelt Rheinland-Pfalz“ erhalten Sie auf der Seite des MKUEM.

Was sind Umweltinformationen?

Umweltinformationen geben Auskunft über

  • den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit,
  • Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken,
  • Umweltrecht,
  • politische Programme mit Bezug zur Umwelt.  

Welche Gebühren fallen an?

Umweltinformationen in einfachen Fällen sind kostenlos, wie beispielsweise

  • Einsichtnahme vor Ort,
  • Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie
  • die Informationen über Internet.

Unter Umständen kann für die Bereitstellung der gewünschten Informationen, insbesondere für die Zusammenstellung der Informationen sowie für die Herstellung und Übersendung von Fotokopien, eine Gebühr in angemessener Höhe erhoben werden. Die Gebühr darf jedoch 500,00 Euro nicht überschreiten.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.

Zuständige Mitarbeiter

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