Streuobstwiesen

Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus. Im Gegensatz zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen, stehen hier auf einer gemeinsamen Fläche hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Arten und Sorten zusammen. Streuobstwiesen werden ohne den Einsatz synthetischer Behandlungsmittel bewirtschaftet.

Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung wie z. B. als Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung).
Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas (siehe auch: Rote Liste der Biotoptypen). Größere, landschaftsprägende Streuobstwiesen finden sich heute noch in Österreich, in Süddeutschland, am Nordhang des Kyffhäusergebirges und in der Schweiz. Die ausgedehntesten Bestände finden sich am Fuß der Schwäbischen Alb.

Die Arbeit der Projektgruppe "Streuobstwiesen" (Bonefeld, Rengsdorf, Epgert) - nabu Rengsdorf ist ein Beispiel für lokales Engagement.

Viele Informationen Rund ums Thema Streuobst finden Sie auf der Homepage des nabu

Ansprechpartner:

Leistungsbeschreibung

Im Jahr 2022 findet in Deutschland eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2022) statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen hierzulande leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Daher sehen sowohl europäisches Recht als auch Bundesrecht die regelmäßige Ermittlung verlässlicher Basiszahlen hierzu verpflichtend vor.

Der Zensus liefert im Wesentlichen die folgenden Informationen:

  • aktuelle Bevölkerungszahlen,
  • Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft der Einwohnerinnen und Einwohner sowie zum Bildungsstand und zur Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung,
  • Daten zu Haushalts- und Familienzusammenhängen, in denen die Menschen leben,
  • Daten zur Wohn- und Wohnungssituation, bspw. zur durchschnittlichen Wohnraumgröße, zu Wohnungsleerstand, zur Höhe der Wohnungsmieten.

Diese Informationen dienen insbesondere dem Bund, den Bundesländern und den Kommunen, aber auch einer Vielzahl von Verbänden und sonstigen Interessensvertretungen, der Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit unter anderem als Grundlage für politische sowie wirtschaftliche Entscheidungen. Sie sind auch für die Gestaltung des demographischen Wandels unverzichtbar. So müssen beispielsweise Gemeinden auf verlässlicher Datenbasis planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenresidenzen und Sozialwohnungen künftig benötigt werden.

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Die bei der Kreisverwaltung Neuwied zur Durchführung des Zensus 2022 seit dem 1. September 2021 eingerichtete Erhebungsstelle wird gemäß § 3 Absatz 5 des Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 vom 3. Februar 2021 (GVBl. S. 61) nach Erledigung ihrer Aufgaben und im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt in Bad Ems mit Wirkung vom 28. Februar 2023 aufgelöst.


Zu diesem Zeitpunkt noch anhängige Verwaltungsverfahren werden auf das Statistische Landesamt übertragen.


Wir danken allen Bürgerinnen und Bürger, die Auskunft im Rahmen der verschiedenen Haushalteerhebungen erteilt haben. 


In den kommenden Monaten werden die Daten aufbereitet und ausgewertet. Die Ergebnisse des Zensus 2022 sollen im November 2023 veröffentlicht werden. Alle Informationen zum Zensus gibt es im gemeinsamen Angebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2022.de.

Teaser

Im Jahr 2022 findet in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch Rheinland-Pfalz eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung statt.

Verfahrensablauf

Eine Vorbefragung, die der Berichtskreisklärung für die im Jahr 2022 stattfindende Gebäude- und Wohnungszählung dient, findet im Jahr 2021 statt.

Wie schon der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2022 als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Befragungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind. Neben Übermittlungen behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bundesbehörden, sind im Wesentlichen die folgenden ergänzenden primärstatistischen Befragungen der Bevölkerung vorgesehen:

  1. zur statistischen Bereinigung von Über- und Untererfassungen in den Melderegisterdaten und zur Ermittlung von Angaben, zu denen keine Informationen in den Verwaltungsregistern vorliegen,
    • eine Befragung der Bewohner an repräsentativ ausgewählten Anschriften (Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis) sowie
    • eine Erfassung sämtlicher Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen (z. B. Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Seniorenresidenzen und Kinderheime),
  2. zur Ermittlung von Angaben über bewohnte und unbewohnte Immobilien eine postalische Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer.

An wen muss ich mich wenden?

Für den Zensus 2022 ist in Rheinland-Pfalz das Statistische Landesamt zuständig. Dieses wird vor Ort durch Kommunale Erhebungsstellen unterstützt, die im Zeitraum der Erhebungsdurchführung von den Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise betrieben werden.

Bei Fragen zum Zensus allgemein bzw. zur Gebäude- und Wohnungszählung wenden Sie sich bitte an das Statistische Landesamt. Bei individuellen Fragen zur Durchführung der Haushaltebefragung und zur Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wenden Sie sich bitte an die Zensus-Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrem Landkreis.

Zuständige Stelle

Für den Zensus 2022 ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich das Statistische Landesamt zuständig.

Bei individuellen Fragen zur Durchführung der Haushaltebefragung und zur Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wenden Sie sich bitte an die Zensus-Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrem Landkreis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sämtliche benötigten Unterlagen werden Ihnen durch das Statistische Landesamt bzw. die für die Durchführung der Personenerhebungen in Ihrer kreisfreien Stadt / Ihrem Landkreis zuständigen Erhebungsstelle zur Verfügung gestellt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zensusstichtag ist der 15. Mai 2022. Über die Fristen zur Abgabe Ihrer Meldungen informiert Sie das Statistische Landesamt bzw. die Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrem Landkreis in gesonderten Anschreiben.

Bearbeitungsdauer

Erste Ergebnisse der Zählung sollen Ende 2023 vorliegen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf nachfolgender Webseite:

Zuständige Mitarbeiter

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