Im Landkreis und der Stadt Neuwied werden täglich rund 15.000 Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder im ÖPNV und im Rahmen von Vertragsfahren befördert.
Der
Landesgesetzgeber hat für den Schülerverkehr festgelegt, dass bis zu 70
% der zugelassenen Stehplätze zu nutzen sind. Dies führt dazu, dass je nach im Fahrzeugschein zugelassen Sitz- und Stehplätzen eines eingesetzten großen Busses zwischen 70 bis 75 Schüler und Schülerinnen befördert werden dürfen.
80 Prozent der Fahrten laufen im ÖPNV. Hier kauft der Landkreis Neuwied für die Schülerinnen und Schüler Fahrkarten, für die er beförderungspflichtig ist (der Vollständigkeit halber: alle mit Ausnahme der Oberstufe bzw. Sek II).
Auf
Strecken ohne ÖPNV-Linienverkehr richtet der Landkreis Neuwied
Vertragsfahrten ein (sogenannte freigestellte Schülerverkehre) und
schließt Verträge mit Busunternehmen für die beförderungspflichtigen
Schülerinnen und Schüler.
Müssten die Schülerinnen und Schüler einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten, könnten maximal 23 bis 25 Kinder den
Bus nutzen. Oder anders formuliert: es brauchte dreimal so viele Busse
wie bisher. Auch wenn der Landkreis Neuwied seine 30 bestellten
Zusatzbusse, nebst Fahrer aus dem Bus-Pool des Landes, der insgesamt 250
Busse für die Landkreise und kreisfreien Städte umfasst, zugestanden
bekäme, ist der 1,50 Meter-Abstand bei einem Regelbetrieb der Schulen
mit vollem Präsenzunterricht nicht realisierbar. Deshalb gilt die
Maskenpflicht in Bussen und Bahnen!
Neben einem Mangel an Bussen, besteht ebenfalls ein erheblicher Fachkräftemangel an Busfahrern.
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E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de
Formulare
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- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Niederbringen von Erdwärmesonden
- Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser
- Baubeschreibung Anlagen Heizöl
- Bestandsanzeige Artenschutz (doc)
- Bestandsanzeige Artenschutz (pdf)
Zugeordnete Mitarbeiter
Zuständigkeiten
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Sachverständigenorganisation anerkennen
- Artenschutz allgemein
- Artenschutz: Meldepflicht geschützter Arten
- Bauen im Außenbereich
- Baumfällungen
- Bepflanzungspläne
- Biotopschutz/ Biotoppflege
- Brunnen bohren und Wasser entnehmen
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
- Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
- Energieberatung beanspruchen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen
- Erdaufschluss melden
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Genehmigungen und Erlaubnisse im Wasserrecht
- Gewässeraufsicht
- Hornissen
- Kleinkläranlagen freistellen von der Abwasserbeseitigungspflicht
- Landschaftsschutz
- Naturschutz
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Streuobstwiesen
- Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten – Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen
- Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht
- Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung
- Wassergefährdende Stoffe Meldung Austritt
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
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- Wasserschutzgebiete allgemein
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