Schülerbeförderung

Im Landkreis und der Stadt Neuwied werden täglich rund 15.000 Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder im ÖPNV und im Rahmen von Vertragsfahren befördert.

Der Landesgesetzgeber hat für den Schülerverkehr festgelegt, dass bis zu 70 % der zugelassenen Stehplätze zu nutzen sind. Dies führt dazu, dass je nach im Fahrzeugschein zugelassen Sitz- und Stehplätzen eines eingesetzten großen Busses zwischen 70 bis 75 Schüler und Schülerinnen befördert werden dürfen.  

80 Prozent der Fahrten laufen im ÖPNV. Hier kauft der Landkreis Neuwied für die Schülerinnen und Schüler Fahrkarten, für die er beförderungspflichtig ist (der Vollständigkeit halber: alle mit Ausnahme der Oberstufe bzw. Sek II).

Auf Strecken ohne ÖPNV-Linienverkehr richtet der Landkreis Neuwied Vertragsfahrten ein (sogenannte freigestellte Schülerverkehre) und schließt Verträge mit Busunternehmen für die beförderungspflichtigen Schülerinnen und Schüler. 

Müssten die Schülerinnen und Schüler einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten, könnten maximal 23 bis 25 Kinder den Bus nutzen. Oder anders formuliert: es brauchte dreimal so viele Busse wie bisher. Auch wenn der Landkreis Neuwied seine 30 bestellten Zusatzbusse, nebst Fahrer aus dem Bus-Pool des Landes, der insgesamt 250 Busse für die Landkreise und kreisfreien Städte umfasst, zugestanden bekäme, ist der 1,50 Meter-Abstand bei einem Regelbetrieb der Schulen mit vollem Präsenzunterricht nicht realisierbar. Deshalb gilt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen!

Neben einem Mangel an Bussen, besteht ebenfalls ein erheblicher Fachkräftemangel an Busfahrern.

Hier finden Sie die Anträge und Formulare zur Schülerbeförderung sowie zur Übernahme der Fahrtkosten.

/ Bauen und Immobilien / Erschließung und Infrastruktur / Dorferneuerung: private Förderung

Leistungsbeschreibung

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen.

Förderungen:

Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

  • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
  • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen;
  • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen

Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 35 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 Euro. Für Vorhaben, die

  • zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennaher Arbeitsplätze oder
  • zur Sicherung und Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und und Dienstleistungen dienen,

kann die Zuwendung bis auf 40.903 Euro angehoben werden.

Keine Förderungen:

Nicht gefördert werden Vorhaben,

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen,
  • die bereits begonnen wurden
Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Antragsformular

Infoflyer zur Förderung der Dorferneuerung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Pläne
  • Kostenvoranaschläge
  • Fotos vom Bestand

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten. Sie sollten Anträge jedoch möglichst frühzeitig im Jahr stellen, da die Fördermittel nur begrenzt zur Verfügung stehen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Fachliche Beratung sowohl in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht gibt es bei dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung.

Formulare

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

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