Schülerbeförderung

Im Landkreis und der Stadt Neuwied werden täglich rund 15.000 Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder im ÖPNV und im Rahmen von Vertragsfahren befördert.

Der Landesgesetzgeber hat für den Schülerverkehr festgelegt, dass bis zu 70 % der zugelassenen Stehplätze zu nutzen sind. Dies führt dazu, dass je nach im Fahrzeugschein zugelassen Sitz- und Stehplätzen eines eingesetzten großen Busses zwischen 70 bis 75 Schüler und Schülerinnen befördert werden dürfen.  

80 Prozent der Fahrten laufen im ÖPNV. Hier kauft der Landkreis Neuwied für die Schülerinnen und Schüler Fahrkarten, für die er beförderungspflichtig ist (der Vollständigkeit halber: alle mit Ausnahme der Oberstufe bzw. Sek II).

Auf Strecken ohne ÖPNV-Linienverkehr richtet der Landkreis Neuwied Vertragsfahrten ein (sogenannte freigestellte Schülerverkehre) und schließt Verträge mit Busunternehmen für die beförderungspflichtigen Schülerinnen und Schüler. 

Müssten die Schülerinnen und Schüler einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten, könnten maximal 23 bis 25 Kinder den Bus nutzen. Oder anders formuliert: es brauchte dreimal so viele Busse wie bisher. Auch wenn der Landkreis Neuwied seine 30 bestellten Zusatzbusse, nebst Fahrer aus dem Bus-Pool des Landes, der insgesamt 250 Busse für die Landkreise und kreisfreien Städte umfasst, zugestanden bekäme, ist der 1,50 Meter-Abstand bei einem Regelbetrieb der Schulen mit vollem Präsenzunterricht nicht realisierbar. Deshalb gilt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen!

Neben einem Mangel an Bussen, besteht ebenfalls ein erheblicher Fachkräftemangel an Busfahrern.

Hier finden Sie die Anträge und Formulare zur Schülerbeförderung sowie zur Übernahme der Fahrtkosten.

/ Landesplanungsbehörden: Organisation und Aufgaben

Leistungsbeschreibung

  • Ministerium des Innern und für Sport
    Oberste Landesplanungsbehörde
    Aufgaben:
    - Landesentwicklungsprogramm
    - Genehmigung regionaler Raumordnungspläne
    - Abweichungsverfahren
    - ...

  • Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd
    Obere Landesplanungsbehörden
    Aufgaben:
    - Abstimmung (Raumordnungsverfahren)
    - Landesplanerische Stellungnahme zur Bauleitplanung kreisfreier Städte
    - ...

  • 24 Kreisverwaltungen
     Untere Landesplanungsbehörden ?
    Aufgaben:
    - Abstimmung (Raumordnungsverfahren)
    - Landesplanerische Stellungnahme zur Bauleitplanung kreisangehöriger Gemeinden
    - ...

    Außerdem:
  • 5 Planungsgemeinschaften
    Aufgaben:
    - Aufstellung und Fortschreibung der regionalen Raumordnungspläne
    - Vorschläge zur Abstimmung von Fach- und Einzelplanungen
    - ...

    [aus: Planen für Rheinland-Pfalz, Landes- und Regionalplanung in Rheinland-Pfalz, Ministerium des Innern und für Sport ? Oberste Landesplanungsbehörde ? Kaiserstraße 32, 55116 Mainz, 2. Auflage Oktober 2000, Seite 18 f]


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