Bei dieser Art der Energiegewinnung wird die Erdwärme mit Hilfe einer strombetriebenen Wärmepumpe für Heizzwecke und Warmwasserbereitung nutzbar gemacht.
Aus Sicht des Umweltschutzes sprechen vor allem die Schonung fossiler Energiequellen und die Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen für die Nutzung von Erdwärme als Energiequelle.
Erdwärme kann je nach Anwendungszweck auf verschiedene Arten genutzt werden. Zu Heizzwecken und zur Erwärmung von Brauchwasser im privaten Bereich kommen jedoch ausschließlich oberflächennahe geothermische Systeme zum Einsatz. Es wird hier zwischen vertikalen (Bohrungen bis ca. 100 m Tiefe) und horizontalen (Flächenkollektoren) Systemen unterschieden. Bei den Bohrungen erfolgt der Wärmeaustausch auch über das Grundwasser während bei den Flächenkollektoren tatsächlich nur die Wärme des Bodens genutzt wird.
Bei allen genannten Systemen wird die benötigte Temperatur durch Wärmepumpen erzeugt. Durch physikalische Prozesse beim Verdampfen, Verdichten und Verflüssigen wird der Trägerflüssigkeit die zuvor aufgenommene Wärme entzogen und dem Heiz- /Brauchwasserkreislauf zugeführt.
Da Flächenkollektoren nicht bis in grundwasserführende Bodenschichten reichen, bedarf es für deren Errichtung keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Anders bei den Bohrungen. Da hier grundwasserführende Schichten durchstoßen werden, ist bei der Errichtung und dem Betrieb einer Erdsonde besondere Sorgfalt anzuwenden. Abhängig von der geographischen Lage der Bohrung (unkritisches oder kritisches Gebiet) werden Nebenbestimmungen formuliert, die z. B. festlegen wie die Bohrungen technisch durchzuführen sind. Auch das Verwaltungsverfahren ist je nach Lage unterschiedlich, da bei „kritischer“ Lage noch weitere Fachbehörden beteiligt werden müssen. Kritische Gebiete sind z. B. Wasserschutzgebiete.
In welchem Gebiet sich die geplante Bohrung befindet, kann anhand einer interaktiven Karte auf der Homepage des Rheinland-Pfälzischen Landesamtes für Geologie und Bergbau überprüft werden.
Im allgemeinen können Erlaubnisse schnell und unproblematisch erteilt werden. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte dieses Antragsformular
Zur zügigen Antragsbearbeitung benötigen wir folgende Informationen bzw. Unterlagen:
- Erläuterungsbericht mit Angaben zur Lage der Bohrung/en
- Lageplan und Flurkarte mit Eintragung des Bohrpunktes
- Ausführende Bohrfirma, Qualifizierungsnachweis der Bohrfirma
- Produktinformationen von Erdsonde und Wärmepumpe
- Angaben über Bohrtiefe, Wärmeträgerflüssigkeit und Kontrolleinrichtungen
Da die einzureichenden Unterlagen größtenteils technischer Natur sind und sich auf die Bohrung beziehen, sollten die Antragsunterlagen zweckmäßigerweise vom ausführenden Bohrunternehmen oder dem Heizungsbauer zusammengestellt werden.
Bitte achten Sie darauf: Mit der Bohrung darf erst nach Erhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis begonnen werden!
Ihr Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:
⇑ / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen
Von der Fahrschule über die Gaststätte bis hin zum Waffenhandel – für einige Geschäftsbetriebe und Tätigkeiten beziehungsweise die Ausübung bestimmter Berufe benötigen Sie besondere Genehmigungen. Sie brauchen eine spezielle Erlaubnis? Hier sind Sie richtig.
Leistungen
- Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Baugenehmigung: vereinfachtes Genehmigungsverfahren
- Baugenehmigung/ Bauantrag
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Hausschlachtung anmelden
- Sammlungen: Erlaubnispflicht
- Schornsteinfeger
- Schulen in freier Trägerschaft Schulbesuch anmelden
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung