Erdwärmesonden

 

Bei dieser Art der Energiegewinnung wird die Erdwärme mit Hilfe einer strombetriebenen Wärmepumpe für Heizzwecke und Warmwasserbereitung nutzbar gemacht.

Aus Sicht des Umweltschutzes sprechen vor allem die Schonung fossiler Energiequellen und die Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen für die Nutzung von Erdwärme als Energiequelle.

Erdwärme kann je nach Anwendungszweck auf verschiedene Arten genutzt werden. Zu Heizzwecken und zur Erwärmung von Brauchwasser im privaten Bereich kommen jedoch ausschließlich oberflächennahe geothermische Systeme zum Einsatz. Es wird hier zwischen vertikalen (Bohrungen bis ca. 100 m Tiefe) und horizontalen (Flächenkollektoren) Systemen unterschieden. Bei den Bohrungen erfolgt der Wärmeaustausch auch über das Grundwasser während bei den Flächenkollektoren tatsächlich nur die Wärme des Bodens genutzt wird.

Bei allen genannten Systemen wird die benötigte Temperatur durch Wärmepumpen erzeugt. Durch physikalische Prozesse beim Verdampfen, Verdichten und Verflüssigen wird der Trägerflüssigkeit die zuvor aufgenommene Wärme entzogen und dem Heiz- /Brauchwasserkreislauf zugeführt.

Da Flächenkollektoren nicht bis in grundwasserführende Bodenschichten reichen, bedarf es für deren Errichtung keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Anders bei den Bohrungen. Da hier grundwasserführende Schichten durchstoßen werden, ist bei der Errichtung und dem Betrieb einer Erdsonde besondere Sorgfalt anzuwenden. Abhängig von der geographischen Lage der Bohrung (unkritisches oder kritisches Gebiet) werden Nebenbestimmungen formuliert, die z. B. festlegen wie die Bohrungen technisch durchzuführen sind. Auch das Verwaltungsverfahren ist je nach Lage unterschiedlich, da bei „kritischer“ Lage noch weitere Fachbehörden beteiligt werden müssen. Kritische Gebiete sind z. B. Wasserschutzgebiete.

In welchem Gebiet sich die geplante Bohrung befindet, kann anhand einer interaktiven Karte auf der Homepage des Rheinland-Pfälzischen Landesamtes für Geologie und Bergbau überprüft werden.

Im allgemeinen können Erlaubnisse schnell und unproblematisch erteilt werden. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte dieses Antragsformular

Zur zügigen Antragsbearbeitung benötigen wir folgende Informationen bzw. Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht mit Angaben zur Lage der Bohrung/en
  • Lageplan und Flurkarte mit Eintragung des Bohrpunktes
  • Ausführende Bohrfirma, Qualifizierungsnachweis der Bohrfirma
  • Produktinformationen von Erdsonde und Wärmepumpe
  • Angaben über Bohrtiefe, Wärmeträgerflüssigkeit und Kontrolleinrichtungen

Da die einzureichenden Unterlagen größtenteils technischer Natur sind und sich auf die Bohrung beziehen, sollten die Antragsunterlagen zweckmäßigerweise vom ausführenden Bohrunternehmen oder dem Heizungsbauer zusammengestellt werden.

Bitte achten Sie darauf: Mit der Bohrung darf erst nach Erhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis begonnen werden!

Ihr Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:

/ Erdaufschluss melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Teaser

Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Mitarbeiter

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