Erdwärmesonden

 

Bei dieser Art der Energiegewinnung wird die Erdwärme mit Hilfe einer strombetriebenen Wärmepumpe für Heizzwecke und Warmwasserbereitung nutzbar gemacht.

Aus Sicht des Umweltschutzes sprechen vor allem die Schonung fossiler Energiequellen und die Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen für die Nutzung von Erdwärme als Energiequelle.

Erdwärme kann je nach Anwendungszweck auf verschiedene Arten genutzt werden. Zu Heizzwecken und zur Erwärmung von Brauchwasser im privaten Bereich kommen jedoch ausschließlich oberflächennahe geothermische Systeme zum Einsatz. Es wird hier zwischen vertikalen (Bohrungen bis ca. 100 m Tiefe) und horizontalen (Flächenkollektoren) Systemen unterschieden. Bei den Bohrungen erfolgt der Wärmeaustausch auch über das Grundwasser während bei den Flächenkollektoren tatsächlich nur die Wärme des Bodens genutzt wird.

Bei allen genannten Systemen wird die benötigte Temperatur durch Wärmepumpen erzeugt. Durch physikalische Prozesse beim Verdampfen, Verdichten und Verflüssigen wird der Trägerflüssigkeit die zuvor aufgenommene Wärme entzogen und dem Heiz- /Brauchwasserkreislauf zugeführt.

Da Flächenkollektoren nicht bis in grundwasserführende Bodenschichten reichen, bedarf es für deren Errichtung keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Anders bei den Bohrungen. Da hier grundwasserführende Schichten durchstoßen werden, ist bei der Errichtung und dem Betrieb einer Erdsonde besondere Sorgfalt anzuwenden. Abhängig von der geographischen Lage der Bohrung (unkritisches oder kritisches Gebiet) werden Nebenbestimmungen formuliert, die z. B. festlegen wie die Bohrungen technisch durchzuführen sind. Auch das Verwaltungsverfahren ist je nach Lage unterschiedlich, da bei „kritischer“ Lage noch weitere Fachbehörden beteiligt werden müssen. Kritische Gebiete sind z. B. Wasserschutzgebiete.

In welchem Gebiet sich die geplante Bohrung befindet, kann anhand einer interaktiven Karte auf der Homepage des Rheinland-Pfälzischen Landesamtes für Geologie und Bergbau überprüft werden.

Im allgemeinen können Erlaubnisse schnell und unproblematisch erteilt werden. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte dieses Antragsformular

Zur zügigen Antragsbearbeitung benötigen wir folgende Informationen bzw. Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht mit Angaben zur Lage der Bohrung/en
  • Lageplan und Flurkarte mit Eintragung des Bohrpunktes
  • Ausführende Bohrfirma, Qualifizierungsnachweis der Bohrfirma
  • Produktinformationen von Erdsonde und Wärmepumpe
  • Angaben über Bohrtiefe, Wärmeträgerflüssigkeit und Kontrolleinrichtungen

Da die einzureichenden Unterlagen größtenteils technischer Natur sind und sich auf die Bohrung beziehen, sollten die Antragsunterlagen zweckmäßigerweise vom ausführenden Bohrunternehmen oder dem Heizungsbauer zusammengestellt werden.

Bitte achten Sie darauf: Mit der Bohrung darf erst nach Erhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis begonnen werden!

Ihr Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:

/ Bauen im Außenbereich

Leistungsbeschreibung

Zum Außenbereich gehören alle Flächen, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen oder auch solche, die nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören.

Der Außenbereich soll grundsätzlich von jeder Bebauung und wesensfremden Nutzung freigehalten werden. Er ist in erster Linie für die Land- und Forstwirtschaft, zur Erhaltung der Natur sowie als Erholungsraum für die Menschen gedacht. Daher steht der Außenbereich unter dem besonderen Schutz des Landespflegegesetzes. Jedes Bauvorhaben gilt hier als Eingriff in Natur und Landschaft, den man wenn möglich vermeiden sollte, ansonsten aber ausgleichen muss.

Dies gilt nicht nur für baugenehmigungspflichtige Vorhaben, sondern auch für solche, die nach Baurecht keiner Genehmigung bedürfen. (Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben werden die naturschutzrechtlichen Belange im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt)

Zugelassen werden solche Vorhaben nur, wenn Beeinträchtigungen unvermeidbar sind, sie aber ausgeglichen oder in sonstiger Weise kompensiert werden können und andere Belange in einem Abwägungsverfahren über den Naturschutz gestellt werden.

Im Verfahren werden Seitens der Naturschutzbehörden folgende Aspekte geprüft:

Art und Umfang der geplanten Maßnahme, Standortauswahl, Gestaltungsmerkmale, Möglichkeiten zum Vermeiden, Minimieren und Ausgleich z. B. auch durch Erhebung eines Ersatzgeldes oder einer Ersatzzahlung.

In jedem Fall ist der Eingriff auszugleichen bzw. zu ersetzen. Der Ausgleich sollte wenn möglich direkt vor Ort erfolgen. Ist dies nicht möglich, muss der Ausgleich an anderer Stelle erfolgen..

Um die Zulässigkeit eines baugenehmigungsfreien Vorhabens im Außenbereich prüfen zu können, ist ein entsprechender Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Welche Unterlagen beigefügt werden müssen, erfahren Sie bei den zuständigen Mitarbeitern der unteren Naturschutzbehörde.

Zuständige Mitarbeiter

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