Erdwärmesonden

 

Bei dieser Art der Energiegewinnung wird die Erdwärme mit Hilfe einer strombetriebenen Wärmepumpe für Heizzwecke und Warmwasserbereitung nutzbar gemacht.

Aus Sicht des Umweltschutzes sprechen vor allem die Schonung fossiler Energiequellen und die Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen für die Nutzung von Erdwärme als Energiequelle.

Erdwärme kann je nach Anwendungszweck auf verschiedene Arten genutzt werden. Zu Heizzwecken und zur Erwärmung von Brauchwasser im privaten Bereich kommen jedoch ausschließlich oberflächennahe geothermische Systeme zum Einsatz. Es wird hier zwischen vertikalen (Bohrungen bis ca. 100 m Tiefe) und horizontalen (Flächenkollektoren) Systemen unterschieden. Bei den Bohrungen erfolgt der Wärmeaustausch auch über das Grundwasser während bei den Flächenkollektoren tatsächlich nur die Wärme des Bodens genutzt wird.

Bei allen genannten Systemen wird die benötigte Temperatur durch Wärmepumpen erzeugt. Durch physikalische Prozesse beim Verdampfen, Verdichten und Verflüssigen wird der Trägerflüssigkeit die zuvor aufgenommene Wärme entzogen und dem Heiz- /Brauchwasserkreislauf zugeführt.

Da Flächenkollektoren nicht bis in grundwasserführende Bodenschichten reichen, bedarf es für deren Errichtung keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Anders bei den Bohrungen. Da hier grundwasserführende Schichten durchstoßen werden, ist bei der Errichtung und dem Betrieb einer Erdsonde besondere Sorgfalt anzuwenden. Abhängig von der geographischen Lage der Bohrung (unkritisches oder kritisches Gebiet) werden Nebenbestimmungen formuliert, die z. B. festlegen wie die Bohrungen technisch durchzuführen sind. Auch das Verwaltungsverfahren ist je nach Lage unterschiedlich, da bei „kritischer“ Lage noch weitere Fachbehörden beteiligt werden müssen. Kritische Gebiete sind z. B. Wasserschutzgebiete.

In welchem Gebiet sich die geplante Bohrung befindet, kann anhand einer interaktiven Karte auf der Homepage des Rheinland-Pfälzischen Landesamtes für Geologie und Bergbau überprüft werden.

Im allgemeinen können Erlaubnisse schnell und unproblematisch erteilt werden. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte dieses Antragsformular

Zur zügigen Antragsbearbeitung benötigen wir folgende Informationen bzw. Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht mit Angaben zur Lage der Bohrung/en
  • Lageplan und Flurkarte mit Eintragung des Bohrpunktes
  • Ausführende Bohrfirma, Qualifizierungsnachweis der Bohrfirma
  • Produktinformationen von Erdsonde und Wärmepumpe
  • Angaben über Bohrtiefe, Wärmeträgerflüssigkeit und Kontrolleinrichtungen

Da die einzureichenden Unterlagen größtenteils technischer Natur sind und sich auf die Bohrung beziehen, sollten die Antragsunterlagen zweckmäßigerweise vom ausführenden Bohrunternehmen oder dem Heizungsbauer zusammengestellt werden.

Bitte achten Sie darauf: Mit der Bohrung darf erst nach Erhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis begonnen werden!

Ihr Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:

/ Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen

Leistungsbeschreibung

Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben oder eine vorhandene Anlage stillzulegen, wird eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt erforderlich. 
Anzuzeigen sind:
  • die Errichtung und der Betrieb von unterirdischen Anlagen,
  • die Errichtung und der Betrieb von oberirdischen Anlagen innerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten, ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes.)
  • die Errichtung und der Betrieb von oberirdischen Anlagen ab einem Inhalt von 1.000 l Heizöl außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten,
  • alle wesentlichen Änderungen der Anlage und des Betriebs (z. B. Einbau einer Innenhülle)
  • Stilllegung der Anlage 
Sollte Ihre Anlage mehr als 10.000 l Inhalt haben, ist eine Baugenehmigung erforderlich. In der Nähe von Kultur- bzw. Naturdenkmälern gilt dies bereits ab 5.000 l Heizöl. 
Bei größeren gewerblichen Anlagen kann stattdessen auch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich werden. 
Eine Anzeigepflicht besteht in diesen Fällen nicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Unterlagen sind:
  • Beschreibung der Anlage (oberirdisch (z.B. im Keller) oder Erdtank, einwandig/doppelwandig, Lagermenge usw.),
  • baurechtliche Nachweise über die Verwendbarkeit zur Heizöllagerung (Leistungsbeschreibung für CE-gekennzeichnete Anlagenteile, Bezeichnung der DIN-Norm oder der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen),
  • Nachweis des Rückhaltevolumens (Größe des Auffangraums), soweit nicht doppelwandig,
  • Angaben zum beauftragten Fachbetrieb,
  • bei gewerblichen Anlagen können weitere Unterlagen / Anforderungen nötig sein (z.B. Abfüllplatz).
Detailliertere Angaben finden Sie unter:

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige der Heizölanlage muss mindestens 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Soweit Sie für Anlagen zur Lagerung von mehr als 10 Kubikmetern Heizöl eine Baugenehmigung beantragen möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular.

Formulare

Zuständige Mitarbeiter

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