Obwohl immer häufiger Gas oder Erwärme genutzt wird, ist die Anzahl der mit Heizöl betrieben Heizungen unvermindert hoch. Die Lagerung des Heizöls erfolgt hierbei entweder unterirdisch in Erdtanks oder aber oberirdisch im Heizungskeller oder anderen Räumlichkeiten.
Wer einen Heizöltank besitzt ist auch für desssen Sicherheit verantwortlich. Die diesbezüglich geltenden Betreiberpflichten müssen eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Hierzu gehören vor allen die Pflicht, mit der Errichtung, Wartung und Instandsetzung nur zugelassene Fachbetriebe zu beauftragen sowie die Pflicht erforderliche Überprüfungen rechtzeitig zu beauftragen und durchführen zu lassen.
Als gesetzliche Grundlage sind, basierend auf das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, vor allem die Vorgaben aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS- zu beachten.
Welche Prüfzyklen für welche Art von Anlagen vorgeschrieben sind und viele weitere nützliche Informationen können Sie der Broschüre "Der sichere Heizöltank" entnehmen.
Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:
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Kontakt
Tel.: 02631 803-0Fax: 02631 80393-222
Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de
Sonstige Angaben
Schulen, Weiterbildung, Sport
Formulare
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- Antrag auf Lernmittelfreiheit
- Antrag auf Sozialfonds für das Schuljahr 2022-2023
- Antrag Sporthallennutzung
- Elterninformation Fahrtkostenerstattung Betriebspraktika
- Entgeltliche Schulbuchausleihe
- Informationsschreiben zum Antrag auf Lernmittelfreiheit
- Leistungen für Bildung und Teilhabe - Antragsformular
- Satzung Fahrtkostenerstattung Betriebspraktika
- Satzung Mittagsverpflegung
Zugeordnete Mitarbeiter
Zuständigkeiten
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- Berufsbildende Schulen Aufnahme beantragen
- Berufsbildende Schulen: Berufliches Gymnasium anmelden
- Bildungskoordination
- Ganztagsschulen
- Mittagsverpflegung an Schulen beanspruchen
- Schülerpraktikum
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- Schulbuchausleihe
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- Sporthallenbelegung
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