Heizöllagerung

Obwohl immer häufiger Gas oder Erwärme genutzt wird, ist die Anzahl der mit Heizöl betrieben Heizungen unvermindert hoch. Die Lagerung des Heizöls erfolgt hierbei entweder unterirdisch in Erdtanks oder aber oberirdisch im Heizungskeller oder anderen Räumlichkeiten.

Wer einen Heizöltank besitzt ist auch für desssen Sicherheit verantwortlich. Die diesbezüglich geltenden Betreiberpflichten müssen eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Hierzu gehören vor allen die Pflicht, mit der Errichtung, Wartung und Instandsetzung nur zugelassene Fachbetriebe zu beauftragen sowie die Pflicht erforderliche Überprüfungen rechtzeitig zu beauftragen und durchführen zu lassen.

Als gesetzliche Grundlage sind, basierend auf das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, vor allem die Vorgaben aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS- zu beachten.

Welche Prüfzyklen für welche Art von Anlagen vorgeschrieben sind und viele weitere nützliche Informationen können Sie der Broschüre "Der sichere Heizöltank" entnehmen.

Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:

/ Abfall und Umweltschutz / Abfall, Schadstoffe und Emissionen / Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

Leistungsbeschreibung

Tote Tiere wie landwirtschaftliche Nutztiere, tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. 
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen. 
 
Daher müssen tote Tiere und bestimmte tierische Bestandteile z. B. aus Schlachtungen einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden. 
 
Auch Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
 
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost. 
 
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
 
Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Wenn tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

Rechtsgrundlage

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.