Heizöllagerung

Obwohl immer häufiger Gas oder Erwärme genutzt wird, ist die Anzahl der mit Heizöl betrieben Heizungen unvermindert hoch. Die Lagerung des Heizöls erfolgt hierbei entweder unterirdisch in Erdtanks oder aber oberirdisch im Heizungskeller oder anderen Räumlichkeiten.

Wer einen Heizöltank besitzt ist auch für desssen Sicherheit verantwortlich. Die diesbezüglich geltenden Betreiberpflichten müssen eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Hierzu gehören vor allen die Pflicht, mit der Errichtung, Wartung und Instandsetzung nur zugelassene Fachbetriebe zu beauftragen sowie die Pflicht erforderliche Überprüfungen rechtzeitig zu beauftragen und durchführen zu lassen.

Als gesetzliche Grundlage sind, basierend auf das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, vor allem die Vorgaben aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS- zu beachten.

Welche Prüfzyklen für welche Art von Anlagen vorgeschrieben sind und viele weitere nützliche Informationen können Sie der Broschüre "Der sichere Heizöltank" entnehmen.

Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:

/ Sonderregelungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte an Personen unter 25 Jahre

Leistungsbeschreibung

Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben nach § 6 Abs. 3 WaffG für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und den Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen, es sei denn, es handelt sich um Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule beträgt, und Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist (§ 14 Abs. 1 S. 2 WaffG).

Besitzt eine Person, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, am 1. April 2003 bereits eine Erlaubnis auf Grund des alten Waffengesetzes für eine Schusswaffe, so hat sie bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein solches Zeugnis vorzulegen.

Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne des Bundesjagdgesetzes sind hiervon befreit.

Zuständige Mitarbeiter

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