Heizöllagerung

Obwohl immer häufiger Gas oder Erwärme genutzt wird, ist die Anzahl der mit Heizöl betrieben Heizungen unvermindert hoch. Die Lagerung des Heizöls erfolgt hierbei entweder unterirdisch in Erdtanks oder aber oberirdisch im Heizungskeller oder anderen Räumlichkeiten.

Wer einen Heizöltank besitzt ist auch für desssen Sicherheit verantwortlich. Die diesbezüglich geltenden Betreiberpflichten müssen eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Hierzu gehören vor allen die Pflicht, mit der Errichtung, Wartung und Instandsetzung nur zugelassene Fachbetriebe zu beauftragen sowie die Pflicht erforderliche Überprüfungen rechtzeitig zu beauftragen und durchführen zu lassen.

Als gesetzliche Grundlage sind, basierend auf das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, vor allem die Vorgaben aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS- zu beachten.

Welche Prüfzyklen für welche Art von Anlagen vorgeschrieben sind und viele weitere nützliche Informationen können Sie der Broschüre "Der sichere Heizöltank" entnehmen.

Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:

Leistungsbeschreibung

Die Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es
  • Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
  • Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
  • die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
  • erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für die Anordnung notwendiger Maßnahmen im Einzelfall von 53 Euro bis 2655 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine Bearbeitungsfristen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch.

Anträge / Formulare

Keine.

Was sollte ich noch wissen?

Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt
  • Gewässer zu befahren,
  • technische Ermittlungen vorzunehmen,
  • zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
  • Betriebsgrundstücke und  -räume zu betreten.

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