Immissionen sind die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Die Gesamtheit aller Bestrebungen, diese Einwirkungen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, wird als Immissionsschutz bezeichnet.
Der Begriff Immissionsschutz ist eng mit der Betrachtung vom jeweiligen Schutzobjekt aus verknüpft. Nachteilige Einwirkungen werden also im Hinblick auf das Schutzobjekt betrachtet und Schutzmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der (möglichen) Auswirkungen auf dieses Schutzobjekt ausgewählt. Dies erfolgt nicht notwendigerweise durch Begrenzung der Emissionen sondern z. B. auch durch die Errichtung von Lärmschutzwällen entlang von Verkehrswegen.
Hauptinstrumente des Immissionsschutzes in Deutschland sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – BImSchG) sowie die entsprechenden Ausführungsverordnungen. Während das Gesetz grundsätzliche Regelungen trifft, werden in den einzelnen Verordnungen auch detaillierte Werte für Immissionen aus definierten Quellen wie z. B. Feuerungsanlagen (Stäube, Gase) oder Baumaschinen (Lärm) festgeschrieben.
Hauptaufgabe der unteren Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung ist die Durchführung von Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen.
Hierbei sind Anlagen nicht unbedingt nur große Industriebetriebe. Im BImSchG werden Anlagen wie folgt definiert:
- Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen,Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche
- technische Einrichtungen sowie Fahrzeuge undGrundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert oder
- Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können, ausgenommen öffentliche Verkehrswege.
Ob eine Anlage eine Genehmigung benötigt, ergibt sich aus der 4. BImSchV über genehmigungspflichtige Anlagen.
Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU)
Änderungs- und Genehmigungsbescheide bei IED-Anlagen
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Eine intakte Tier- und Pflanzenwelt und eine lebendige Natur sind wichtig für unsere Lebensqualität. Hier finden Sie Services und Informationen über das Thema Naturschutz – beispielsweise über den richtigen Umgang mit Abfällen, Chemikalien und Emissionen.
Leistungen
- Biotopschutz/ Biotoppflege
- Brunnen bohren und Wasser entnehmen
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
- Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien vereinbaren
- Eintragung in das EMAS-Register beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Gewässeraufsicht
- Hausschlachtung anmelden
- Klimaschutz auf Kommunalebene
- Landschaftsschutz
- Naturschutz
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Tierarzneimittel verabreichen
- Tierschutz leben
- Umweltinformationen
- Veterinärkontrollen bei Tiereinfuhren/-ausfuhren und innergemeinschaftlichen Verbringungen
- Veterinärwesen
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen