lokale Agenda 21

Die Agenda 21 ist ein entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, dass 1992 auf der „Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen“ (UNCED) in Rio de Janeiro von 178 Staaten beschlossen wurde.

Einer der primären Ziele  ist die Schaffung einer nachhaltigen Entwicklung um die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen ohne das dadurch die Chancen künftiger Generationen beeinträchtigt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es vor allem in den Industrieländern weitreichender politischer Verränderungen, da diese im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr Ressourcen verbrauchen.

In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit, Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie ländliche Entwicklung.

Die Agenda 21 wurde als ein Maßnahmenpaket vereinbart, das vorrangig internationale Organisationen und nationale Regierungen anspricht; aber auch alle weiteren politischen Ebenen wurden aufgefordert, im Sinne dieser Ziele zu handeln. Gemäß Kapitel 28 („Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21“) sind viele der globalen Probleme am besten auf der örtlichen Ebene zu lösen. Unter dem Motto „Global denken – lokal handeln!“ wird deshalb jede Kommune der 179 Unterzeichnerländer aufgerufen, eine eigene („lokale“) Agenda 21 zu erarbeiten.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der Homepage zur lokalen Agenda 21 in Stadt und Kreis Neuwied www.agenda-ring.de


Ihre Ansprechpartnerin bei der Kreisverwaltung Neuwied:

/ Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden. 

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:

  • die Lehrgangskosten, 
  • die Prüfungsgebühren und 
  • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt. 

Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert. 

Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG

Formulare

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