lokale Agenda 21

Die Agenda 21 ist ein entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, dass 1992 auf der „Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen“ (UNCED) in Rio de Janeiro von 178 Staaten beschlossen wurde.

Einer der primären Ziele  ist die Schaffung einer nachhaltigen Entwicklung um die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen ohne das dadurch die Chancen künftiger Generationen beeinträchtigt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es vor allem in den Industrieländern weitreichender politischer Verränderungen, da diese im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr Ressourcen verbrauchen.

In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit, Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie ländliche Entwicklung.

Die Agenda 21 wurde als ein Maßnahmenpaket vereinbart, das vorrangig internationale Organisationen und nationale Regierungen anspricht; aber auch alle weiteren politischen Ebenen wurden aufgefordert, im Sinne dieser Ziele zu handeln. Gemäß Kapitel 28 („Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21“) sind viele der globalen Probleme am besten auf der örtlichen Ebene zu lösen. Unter dem Motto „Global denken – lokal handeln!“ wird deshalb jede Kommune der 179 Unterzeichnerländer aufgerufen, eine eigene („lokale“) Agenda 21 zu erarbeiten.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der Homepage zur lokalen Agenda 21 in Stadt und Kreis Neuwied www.agenda-ring.de


Ihre Ansprechpartnerin bei der Kreisverwaltung Neuwied:

/ Kfz-Zulassung: Rote 06er-Kennzeichen (Händlerkennzeichen)

Leistungsbeschreibung

Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern können für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen rote 06er Kennzeichen zugeteilt werden. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, hierfür ist die Fahrt vor Antritt in das Fahrzeugscheinheft, das einem bei der Zuteilung des Kennzeichens ausgestellt wird, einzutragen und zusätzlich in ein Fahrtenbuch.

Damit ein solches Kennzeichen zugeteilt werden kann, muss ein Antrag auf Zuteilung gestellt werden.

Grundsätzlich wird ein 06er Kennzeichen zunächst nur befristet zugeteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher Antrag

  • Gewerbeanmeldung

  • bei juristischen Personen zusätzlich Handelsregisterauszug

  • Ausführliches Führungszeugnis (muss bei der für Sie zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung beantragt werden und wird von dort direkt zur Zulassungsstelle geschickt)

  • eVB Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen

  • Personalausweis des Geschäftsführers

  • SEPA Lastschriftmandat + Kontonachweis (z.B. EC-Karte, Kontoauszug) zwecks Einzug der KFZ-Steuer

 

Was benötigt man, wenn das Fahrzeugscheinheft bzw. das Fahrtenbuch voll ist?

Unter Vorlage des Fahrzeugscheinheftes und des Fahrtenbuch kann ein neues Fahrzeugscheinheft bzw. ein neues Fahrtenbuch ausgestellt werden.

Was benötigt man, wenn das Fahrzeugscheinheft bzw. das Fahrtenbuch in Verlust ist?

Bei Verlust des Fahrzeugscheinheftes bzw. des Fahrtenbuches ist es zwingend erforderlich, dass der Geschäftsführer persönlich bei der Zulassungsstelle vorspricht. Bei der Zulassungsstelle muss eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgelegt werden damit neue Dokumente ausgestellt werden können.

Was muss veranlasst werden, wenn ein Kennzeichen in Verlust ist?

Bei Kennzeichenverlust ist es zwingend erforderlich, dass der Geschäftsführer persönlich bei der Zulassungsstelle vorspricht. Über den Verlust ist eine Eidesstattliche Versicherung abzulegen. Die Kennzeichenkombination des in Verlust geratenen Kennzeichens muss für 10 Jahre gesperrt werden. Somit muss ein komplett neues Kennzeichen zugeteilt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis

  • aktuelle Gewerbeanmeldung

  • eVB Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen

  • EC-Karte zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer

  • ggf. das noch vorhandene Kennzeichen

  • ggf. neues Führungszeugnis

 

Was muss veranlasst werden, wenn sich die Firmenanschrift ändert?

Ändert sich der Firmensitz, muss dies umgehend der Zulassungsstelle mitgeteilt werden. Unter Vorlage der geänderten Gewerbeanmeldung, des Fahrzeugscheinheftes und des Fahrtenbuches muss die Anschrift zu dem 06er Kennzeichen geändert werden.

Was muss veranlasst werden um die Befristung des Kennzeichens aufzuheben?

Erweist sich der Halter des 06er Kennzeichen innerhalb des Zeitraumes der Befristung als zuverlässig, kann die Befristung raus genommen werden.

Hierfür muss man spätestens 14 Tage vor Ablauf der Frist einen Termin mit der Zulassungsstelle für die Aufhebung der Befristung vereinbaren. Unter Vorlage des Fahrzeugscheinheftes und des Fahrtenbuches kann die Befristung aufgehoben werden.

Sollten Sie die Aufhebung der Befristung oder eine Verlängerung des Kennzeichens nicht beantragen, so gilt Ihr Kennzeichen nach Ablauf der Befristung als nicht mehr zugeteilt und darf nicht mehr genutzt werden.

Rückgabe des 06er Kennzeichen

Das 06er Kennzeichen kann jederzeit zurückgegeben werden. Hierfür müssen Sie die Kennzeichen, das Fahrzeugscheinheft und das Fahrtenbuch bei der Zulassungsbehörde vorlegen.

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.