lokale Agenda 21

Die Agenda 21 ist ein entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, dass 1992 auf der „Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen“ (UNCED) in Rio de Janeiro von 178 Staaten beschlossen wurde.

Einer der primären Ziele  ist die Schaffung einer nachhaltigen Entwicklung um die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen ohne das dadurch die Chancen künftiger Generationen beeinträchtigt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es vor allem in den Industrieländern weitreichender politischer Verränderungen, da diese im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr Ressourcen verbrauchen.

In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit, Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie ländliche Entwicklung.

Die Agenda 21 wurde als ein Maßnahmenpaket vereinbart, das vorrangig internationale Organisationen und nationale Regierungen anspricht; aber auch alle weiteren politischen Ebenen wurden aufgefordert, im Sinne dieser Ziele zu handeln. Gemäß Kapitel 28 („Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21“) sind viele der globalen Probleme am besten auf der örtlichen Ebene zu lösen. Unter dem Motto „Global denken – lokal handeln!“ wird deshalb jede Kommune der 179 Unterzeichnerländer aufgerufen, eine eigene („lokale“) Agenda 21 zu erarbeiten.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der Homepage zur lokalen Agenda 21 in Stadt und Kreis Neuwied www.agenda-ring.de


Ihre Ansprechpartnerin bei der Kreisverwaltung Neuwied:

/ Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Voraussetzungen

Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
  • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

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