lokale Agenda 21

Die Agenda 21 ist ein entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, dass 1992 auf der „Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen“ (UNCED) in Rio de Janeiro von 178 Staaten beschlossen wurde.

Einer der primären Ziele  ist die Schaffung einer nachhaltigen Entwicklung um die Bedürfnisse der heutigen Generation zu befriedigen ohne das dadurch die Chancen künftiger Generationen beeinträchtigt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es vor allem in den Industrieländern weitreichender politischer Verränderungen, da diese im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wesentlich mehr Ressourcen verbrauchen.

In Schwellen- und Entwicklungsländern bezieht sich die Agenda 21 eher auf Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, Bildung, Gesundheit, Trinkwasser- und Sanitärversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie ländliche Entwicklung.

Die Agenda 21 wurde als ein Maßnahmenpaket vereinbart, das vorrangig internationale Organisationen und nationale Regierungen anspricht; aber auch alle weiteren politischen Ebenen wurden aufgefordert, im Sinne dieser Ziele zu handeln. Gemäß Kapitel 28 („Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21“) sind viele der globalen Probleme am besten auf der örtlichen Ebene zu lösen. Unter dem Motto „Global denken – lokal handeln!“ wird deshalb jede Kommune der 179 Unterzeichnerländer aufgerufen, eine eigene („lokale“) Agenda 21 zu erarbeiten.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der Homepage zur lokalen Agenda 21 in Stadt und Kreis Neuwied www.agenda-ring.de


Ihre Ansprechpartnerin bei der Kreisverwaltung Neuwied:

/ Logistik und Transport / Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.

Verfahrensablauf

Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

Voraussetzungen

Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
  • ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
  • ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
  • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
  • ein augenärztliches Gutachten
  • gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Gebühr: 5,10 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 201 - Antragprüfung

Gebühr: 1,00 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt

Gebühr: 28,60 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 204 - Verlängerung

Gebühr: 3,30 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt

Welche Fristen muss ich beachten?

Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Formulare

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

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